Herstellerrabatt

Klinikapotheken wollen nicht draufzahlen

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Seit der letzten AMG-Novelle gilt der Herstellerrabatt auch für Fertigarzneimittel in parenteralen Rezepturen. Ob auch Krankenhausapotheken in der ambulanten Versorgung dieser Neuregelung unterliegen, ist nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) umstritten. Bei einer Anhörung zum GKV-Änderungsgesetz im Bundestag forderten die Kliniken deshalb eine gesetzliche Klarstellung.

Laut DKG hat die bestehende Rechtsunsicherheit bereits zu massiven Belastungen für die Kliniken geführt: In vielen Fällen erhielten die Krankenhausapotheken den Herstellerrabatt von pharmazeutischen Unternehmen nicht erstattet, müssten ihn aber gleichzeitig an die Krankenkassen abführen, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf.

„Für die Krankenhausapotheken muss es einen gesetzlichen Anspruch auf den Rabatt von den Herstellern geben“, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Wegen der geplanten Erhöhung des Rabatts um 10 Prozent befürchten die Kliniken eine Verschärfung der Situation: Ohne eine gesicherte Erstattung könnten die Leistungen vielfach nicht mehr kostendeckend erbracht werden.

Die Krankenkassen sehen hingegen keine Notwenigkeit, die bestehenden Regelungen zu präzisieren. Nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes gelten die Regelungen zum Herstellerrrabatt schon jetzt auch für Krankenhausapotheken, wenn sie ambulant Arzneimittel abgeben. „Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen öffentlichen und Krankenhausapotheken“, sagte GKV-Vize Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg.

Die Kliniken fürchten außerdem, dass die Industrie den höheren Herstellerrabatt durch Preiserhöhungen im stationären Bereich kompensieren wird. Baum regte deshalb an, Preisobergrenzen für den bisher unregulierten Klinikmarkt zu diskutieren.

Der Chefapotheker des Universitätsklinikums Erlangen, Frank Dörje, schlug eine Preisdeckelung auf dem gesetzlichen Niveau vor, unterhalb derer weiterhin Rabattverhandlungen geführt werden könnten. „Wir müssen über die ultima ratio in diesem bislang komplett liberalisierten Markt nachdenken“, sagte Dörje. Wenn nur ein Teil des Systems reguliert werden, gehe in dem anderen Bereich automatisch das Ventil auf.

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