Krankenkassen und Kliniken wollen Ungereimtheiten bei Abrechnungen künftig zunächst untereinander klären. Dafür haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband das Prüfverfahren bundesweit neu geregelt: Künftig wird es bei der Kontrolle ein rund dreimonatiges Vorverfahren zwischen Krankenkasse und Krankenhaus geben.
In diesen drei Monaten sollen durch einen „Falldialog“ Mängel direkt zwischen Kasse und Klinik behoben werden, bevor der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet wird. So werde der Prüfaufwand auf beiden Seiten reduziert, unnötige MDK-Prüfungen könnten vermieden werden, hieß es vom GKV-Spitzenverband. Bestehen danach weiterhin Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung, können die Kassen immer noch den MDK zur Prüfung heranziehen.
„Wir hoffen, dass mit dieser Vereinbarung für alle Beteiligten mehr Verfahrenssicherheit geschaffen worden ist“, sagte GKV-Vize Johann-Magnus von Stackelberg. In der Vergangenheit hatte es bereits zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen in dieser Sache gegeben.
Die Kassen kritisieren regelmäßig die Abrechnungen der Kliniken: Gut jede zweite Rechnung sei fehlerhaft, hieß es zuletzt; den Versicherten entstehe dadurch ein Schaden von 2,3 Milliarden Euro. Die Kliniken wehren sich jedes Jahr aufs Neue gegen den Vorwurf: Die Aussagen der Krankenkassen seien schlichtweg falsch, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes war der Hauptstreitpunkt bis zuletzt die Frage, inwieweit die Rechnungslegung der Krankenhäuser verbindlich für die Prüfung des MDK ist. Bisher konnten Krankenhäuser bereits gestellte Rechnungen bis zu zwei Jahre lang noch ändern. Die Prüfungen hätten durch mehrfache und späte Rechnungsänderungen zu lang gedauert und seien sehr aufwendig, so der Verband.
In Zukunft ist nach der Einschaltung des MDK nur noch eine einmalige Korrektur zugelassen. Diese muss innerhalb von fünf Monaten nach der MDK-Prüfanzeige an die Krankenkasse übermittelt werden.
Vereinbart wurde auch, dass das gesamte Prüfverfahren zukünftig innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein muss. Das wird die Auseinandersetzungen über die Rechnungslegung erheblich verkürzen. Die Vereinbarung tritt am 1. September in Kraft und gilt für alle Patienten, die ab Januar in ein Krankenhaus aufgenommen werden.
Ganz zufrieden mit der neuen Regelung zeigte sich der GKV-Spitzenverband indes nicht. Es bleibe ein Ungleichgewicht, hieß es. Ob durch die Vereinbarung signifikant weniger Prüfungen stattfinden würden, sei ungewiss.
Nach wie vor bleibe es für Krankenhäuser nahezu risikolos, zu hohe Rechnungen zu stellen. Sei die Rechnung falsch, müsse die Klinik sie lediglich korrigieren. Die Krankenkassen dagegen müssen eine Aufwandspauschale von 300 Euro zahlen, wenn die Rechnung doch korrekt ist. „Wir brauchen eine symmetrische Ausgestaltung der 300-Euro-Regelung, wenn es einen echten Anreiz für Kliniken geben soll, korrekt abzurechnen“, forderte von Stackelberg.
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