Krankengeld birgt Sparpotenzial dpa/APOTHEKE ADHOC, 07.12.2015 13:36 Uhr
Mehr als acht Milliarden Euro gaben die Krankenkassen allein in den ersten drei Quartalen des für Krankengeld aus. Warum die Ausgaben seit Jahren steigen und wie sich vermeidbare Ausgaben begrenzen lassen, hat ein Sachverständigenrat im Auftrag von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ermittelt.
Im Verhältnis zu den übrigen Leistungsausgaben ist bei den Kassen seit 2006 ein überproportionaler Anstieg bei den Ausgaben für das Krankengeld festzustellen. Zu diesem Ergebnis kommt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen in seinem aktuellen Bericht. 2006 lagen die Ausgaben für Krankengeld bei 5,7 Milliarden Euro, das entsprach einem Anteil von 4,1 Prozent der GKV-Ausgaben.
Das Sondergutachten mit dem Titel „Krankengeld – Entwicklung, Ursachen und Steuerungsmöglichkeiten“ überreichten die Gutachter heute an Gröhe, der das Gutachten im vergangenen Jahr in Auftrag gegeben hatte. In den ersten drei Quartalen habe sich der Anstieg der Krankengeldausgaben abgeflacht, so die Gutachter. Ob diese Entwicklung über längere Zeit anhalten werde oder ob sie nur eine kurzfristige „Delle“ darstelle, könnten erst weitere Beobachtungen und Analysen zeigen.
Die Ausgabensteigerungen beim Krankengeld führen die Gutachter „auf politisch erwünschte Entwicklungen zurück“. So werde zur Berechnung der Höhe eines Krankengeldanspruchs das Arbeitseinkommen des Versicherten herangezogen. Daher führten sowohl höhere durchschnittliche Erwerbseinkommen als auch eine größere Anzahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in der Tendenz zu höheren Krankengeldausgaben.
In ihrem Gutachten loteten die Sachverständigen mögliche gesundheitspolitische Handlungsoptionen aus. Um vermeidbare Ausgaben beim Krankengeld zu begrenzen, schlugen sie etwa die Möglichkeit einer teilweisen Krankschreibung nach skandinavischem Vorbild vor. Damit könnte es erkrankten Erwerbstätigen ermöglicht werden, entsprechend ihrem Gesundheitszustand ihrer Arbeit zumindest in Teilen nachzugehen. Derzeit gilt in Deutschland die „Alles-oder-Nichts-Regelung“.
Weitere Vorschläge des Sachverständigenrats zielen unter anderem auf die Präzisierung und Vereinfachung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die Mitwirkungspflichten der Versicherten sowie die Kooperation zwischen den Sozialversicherungsträgern ab.
Vor der Veröffentlichung des Berichts hatten die Grünen die Krankenkassen aufgefordert, bei dieser Leistung nicht unzumutbar zu sparen. „Die Aufgabe der Krankenkassen ist, ihre Versicherten in schwierigen Zeiten zu unterstützen“, sagte die Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink. Wenn schwarze Schafe unter den Kassen versuchten, Patienten mit Krankengeldbezug zu bedrängen, seien die Aufsichten und der Gesundheitsminister aufgefordert gegenzusteuern, so die Bundestagsabgeordnete. Die stetig steigenden Ausgaben für Arzneimittel, Klinik- und Arztbehandlungen dürften einzelne Kassen nicht dazu verleiten, im Gegenzug bei den Patienten zu sparen.