Notfallkontrazeptiva

Klare Fronten bei „Pille danach“

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Berlin -

Der Vorschlag des Bremer Gesundheitssenats, Notfallkontrazeptiva aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wird jetzt in den Bundesländern diskutiert. Unterstützung gibt es vor allem dort, wo SPD und Grüne regieren. Länder mit großen Koalitionen halten sich zurück, Schwarz-Gelb hält an der Verschreibungspflicht fest.

 

In Baden-Württemberg (Grüne/SPD) steht man dem Vorschlag aus der rot-grünen Hansestadt einem Sprecher zufolge „grundsätzlich offen“ gegenüber. Allerdings müsse bei einer entsprechenden Neuregelung über besondere Vorgaben für die Apotheken geredet werden: So müsse die Abgabe auch außerhalb der Dienstzeiten sichergestellt sein. Sondervertriebswege will man in Stuttgart nicht.

Auch in Nordrhein-Westfalen (SPD/Grüne) kann man sich eine Abgabe ohne Rezept vorstellen: Aus frauenpolitischer Sicht sei der Vorschlag zu befürworten, aus medizinisch-pharmazeutischer Sicht gebe es ebenfalls keine Sicherheitsbedenken, so eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums.

In zahlreichen Ländern sei die „Pille danach“ bereits ohne Verordnung erhältlich, argumentieren beide Länder. Es gebe keine Erkenntnisse, dass dort reguläre Verhütungsmaßnahmen zugunsten der Notfallkontrazeptiva vernachlässigt würden. Baden-Württemberg verweist zudem auf die Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Levenorgestrel rezeptfrei zugänglich zu machen.

 

 

Im SPD-geführten Hamburg hat man sich noch nicht entschieden. Sollte die „Pille danach“ künftig aber auch ohne Rezept erhältlich sein, müssten die Apotheken in jedem Fall verstärkt über Risiken und Nebenwirkungen informieren. Auch in Ländern, in denen CDU und SPD gemeinsam regieren, hält man sich noch bedeckt: In Hessen wird noch diskutiert; auch in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt will man noch keine Position beziehen.

Gegenwind kommt aus den CDU- und FDP-geführten Bundesländern wie Schleswig-Holstein, Bayern und Sachsen. Auch im rot-grünen Rheinland-Pfalz ist man gegen eine Abgabe von Notfallkontrazeptiva ohne Rezept. Die Länder verweisen auf Gefahren bei einer medizinisch nicht überwachten Einnahme. Hinzu kämen ethische Bedenken.

Um die „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, muss die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geändert werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann dies im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium beschließen, anschließend muss der Bundesrat zustimmen.

Vor allem bei den Sozialdemokraten gab es in der Vergangenheit immer wieder Vorstöße, die Regeln für die Abgabe von Notfallkontrazeptiva, aber auch zu Verhütungsmitteln insgesamt zu lockern: Die NRW-SPD hatte sich vor zwei Jahren dafür ausgesprochen, Frauen mit geringem Einkommen Kontrazeptiva ganz zu erstatten. Ein Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, orale Kontrazeptiva außerhalb der Apotheken an sozial benachteiligte Frauen abzugeben, ist aber vom Tisch. Unterstützung für eine Entlassung der „Pille danach“ aus der Verschreibungspflicht gibt es von Pro Familia und vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

 

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