Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) will in Baden-Württemberg und Niedersachsen gegen das Rauchverbot vorgehen und Klagen zweier Gastronomen vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützen, berichtet der „Tagesspiegel“. Die Verfassungsbeschwerde werde voraussichtlich in zwei bis sechs Wochen in Karlsruhe eingereicht.
Das Rauchverbot in niedersächsischen Gaststätten steht nach Ansicht des Verfassungsrechtlers Rupert Scholz (CDU) juristisch auf wackligen Füßen. Die Aussichten für eine Verfassungsbeschwerde seien günstig, urteilte der Rechtsanwalt in einem Gutachten für den Dehoga, teilte der Verband mit. Vor allem das Eigentumsrecht und das Recht auf Berufsausübung von „Kleinstgastronomen“ würden durch das Verbot verletzt. Mit einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts könne das Gesetz eventuell noch in diesem Jahr gestoppt werden.
Seit Anfang August ist das Rauchen in Gaststätten in Baden-Württemberg und Niedersachsen nur noch in abgetrennten Räumen erlaubt. Dagegen laufen vor allem Besitzer kleiner Kneipen Sturm. Es gehe bei der Beschwerde nur um wirtschaftlich betroffene Mitglieder wie Besitzer von Einraumkneipen, Diskotheken und Zigarrenlounges, so Dehoga. Die meisten Länder wollen im kommenden Jahr mit weitgehenden Rauchverboten in der Gastronomie nachziehen.
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