Kurz vor Auslaufen der Klagefrist reichen nach einem Zeitungsbericht heute die ersten beiden privaten Krankenkassen Klagen gegen die Gesundheitsreform beim Bundesverfassungsgericht ein. Das berichtet die Erfurter „Thüringer Allgemeine“ unter Berufung auf den Berliner Verfassungsrechtler Helge Sodan, der die Unternehmen DKV und Victoria Krankenversicherung in Karlsruhe vertreten soll. „Bis zehn Uhr werden diese beiden Verfassungsbeschwerden zugestellt sein“, sagte Sodan der Zeitung.
Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichtes bestätigte am Mittwoch, dass zuvor noch keine Verfassungsbeschwerden aus den Reihen der Privaten Krankenversicherung eingegangen waren. Die Verfassungsklagen richten sich zum einen gegen die Einführung eines Basistarifs, zu dem die privaten Kassen ab Januar 2009 verpflichtet sind. Dieser soll sich hinsichtlich seiner Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren und darf auch nicht teurer sein.
Für verfassungswidrig halten die Kassen auch die Möglichkeit zur Mitnahme von Alterungsrückstellungen beim Wechsel des Anbieters. Bis zum Ablauf der Beschwerdefrist am 31. März werden der Zeitung zufolge noch weitere Klagen von Privatversicherern vor dem höchsten deutschen Gericht erwartet.
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