Zur aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken erklärt Apothekerin Helga Neumann-Seiwert: „Ein gutes Urteil für die Bevölkerung. Ich freue mich, dass der EuGH die Bedeutung der bewährten Arzneimittelversorgung durch fachlich ausgebildete, unabhängige und patientenorientierte Apotheker in Deutschland gewürdigt hat.“
Neumann hatte sofort gegen die Betriebserlaubnis der DocMorris-Apotheke in Saarbrücken geklagt. „Ich hoffe, dass das saarländische Gesundheitsministerium jetzt rasch handelt und die einer Kapitalgesellschaft rechtswidrig erteilte Apothekenbetriebserlaubnis in Saarbrücken unverzüglich zurücknimmt“, so Neumann-Seiwert.
Neumann ist Apothekerin und Mitglied des Vorstands der Initiative für Unabhängige Heilberufe. Ihre Apotheke in Saarbrücken befindet sich in der Nähe der von einer niederländischen Kapitalgesellschaft betriebenen Apotheke. Um die unabhängige und patientenorientierte Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch den Fortbestand der inhabergeführten Apotheke zu sichern, war Neumann den Rechtsweg bis zum EuGH gegangen.
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