Mehrkostenregelung

KKH wirbt für Rabatt-Arzneimittel

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Die Krankenkassen warnen ihre Versicherten vor den Konsequenzen der ab Januar geltenden Mehrkostenregelung. Die KKH-Allianz rät ihren Versicherten aktuell davon ab, in der Apotheke gegen Vorkasse ein Wunschpräparat zu kaufen. „Wir empfehlen dringend, dass unsere Versicherten sich auch in Zukunft in der Apotheke für unsere Rabatt-Arzneimittel entscheiden“, heißt es im Versichertenmagazin der Kasse.

So bleibe jedem Patienten ein zusätzliches Kostenrisiko bei gleichwertiger Gesundheitsversorgung erspart. Denn wer ein anderes als das Rabattarzneimittel wähle, müsse mit Mehrkosten rechnen. Auch die AOK Baden-Württemberg hatte auf zusätzliche Kosten hingewiesen.

Die KKH hat eigenen Angaben zufolge noch nicht festgelegt, wie hoch die pauschalierten Abzüge letztlich sein werden. Es greife daher zunächst eine Übergangsregelung: Für die Erstattung werde der Verkaufspreis in der Apotheke zugrunde gelegt, höchstens allerdings der Festbetrag. Davon werden eine Pauschale von 35 Prozent sowie 5 Prozent Verwaltungskosten abgezogen. Darüber hinaus wird der Erstattungsbetrag um die Zuzahlung gemindert.

Zur Veranschaulichung hat die Kasse Beispielrechnungen angestellt: Bei einem Verkaufspreis von 200 Euro muss der Patient demnach 90 Euro selbst tragen. Kostet ein Arzneimittel 9,95 Euro trägt der Versicherte durch die Summe aus Eigenanteil (3,98 Euro) und Zuzahlung (5 Euro) mit 8,98 Euro knapp 90 Prozent der Kosten.

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