Patienten-Zuweisung

KKH fordert schärfere Gesetze

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Krankenkassen verlangen eine Gesetzesänderung, um gegen bestechliche Ärzte vorzugehen. Der Bestechungs-Paragraf 299 des Strafgesetzbuches müsse so geändert werden, dass er auch auf niedergelassene Ärzte angewendet werden könne. Dies fordert die Chefermittlerin der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Dina Michels, in der „Frankfurter Rundschau“.

Bestechliche niedergelassene Ärzte würden bisher nicht verfolgt: „Ich weiß von keiner einzigen Anklage gegen einen Arzt“, sagte Michels. Auch außerhalb der Krankenhäuser sei die Bestechung niedergelassener Ärzte verbreitet - etwa bei der Zusammenarbeit mit Sanitätshäusern und Hörgeräteakustikern. Manche Anbieter hätten „die Gebiete regelrecht unter sich aufgeteilt“, so Michels. Einige Kliniken hätten den Ärzten die Kosten für eine Arzthelferin oder die Auto-Leasingrate der Frau bezahlt.

Zuvor hatte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ein Ende von Prämienzahlungen von Kliniken an Ärzte für die Einweisung ihrer Patienten gefordert.

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