Rund 3,5 Millionen Euro Schaden

KKH-Betrugsfälle: Bayern ganz vorn

, Uhr
Berlin -

Ein Betrugsschaden in Höhe von gut 1,8 Millionen Euro ist der KKH Kranken- und Pflegeversicherung nach eigenen Angaben in Bayern im Jahr 2023 entstanden. Damit rangiert der Freistaat im Vergleich der Bundesländer auf dem ersten Platz, gefolgt von Schleswig-Holstein mit einer Schadenssumme von etwa 800.000 Euro. Deutschlandweit beträgt der Schaden rund 3,5 Millionen Euro, wie die Kasse bereits im Mai meldete.

Ob Pseudo-Pflegepersonal eingesetzt, Arzneimittel gepanscht, Versichertenkarten missbraucht, nie erfolgte Behandlungen abgerechnet oder Berufsurkunden gefälscht werden: Betrug und Korruption zögen sich quer durch alle Leistungsbereiche des Gesundheitssystems, hieß es. „Von Arztpraxen und Apotheken über Pflegeeinrichtungen, Kranken- und Sanitätshäuser bis hin zu Praxen für Physio- und Ergotherapie.“ Am teuersten seien die KKH bundesweit Delikte ambulanter Pflegedienste zu stehen gekommen, und zwar durch unberechtigte Forderungen in Höhe von fast 1,9 Millionen Euro.

Der Arzneimittelsektor folge in der Rangliste mit gut einer Million Euro. Dabei wird nicht nach Leistungserbringer aufgeschlüsselt, sondern es geht generell um Fälle, in denen Arzneimittel im Spiel sind. Bereits bei der Vorstellung des Berichts im Mai wies die damalige Chefermittlerin auf einen Fall aus einer Apotheke hin, der sich jedoch als bereits älterer Fall entpuppte, der aber immer noch bearbeitet wird.

KKH über einzelne Fälle

Der neue KKH-Chefermittler Emil Penkov verweist darauf, dass es sich um einige wenige schwarze Schafe handele, die mit Betrügereien dem Ansehen ihres Berufsstandes schadeten. Doch diese gingen teils skrupellos vor und würden mitunter sogar Menschenleben gefährden, um illegal hohe Summen einzustreichen.

Die Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stieg den Angaben nach 2022 auf einen Höchstwert von 274,2 Milliarden Euro. „Das weckt bei manch einem Begehrlichkeiten, sich ein Stück vom Milliardenkuchen Gesundheitssystem‘ abzuschneiden“, Penkov.

So soll in Schleswig-Holstein ein ambulanter Pflegedienst im Rahmen der Verhinderungspflege sogenannte Luftleistungen abgerechnet und Unterschriften des Versicherten gefälscht haben, hieß es von der KKH. Ziel war es sich Leistungen bezahlen zu lassen, die nie erbracht wurden.

In Bayern soll ein ehemaliger Mitarbeiter einer Gemeinschaftspraxis Rezepte gefälscht und anschließend in verschiedenen Apotheken eingelöst haben, um sich so Gelder zu erschleichen. Zudem berichtet die KKH von einem Fall einer im Einzelhandel angestellten Person, die für schwangere Mitarbeiterinnen bei Krankenkassen ein Beschäftigungsverbot meldete, obwohl keine Schwangerschaften bestanden.

Die hierfür erhaltenen Erstattungsbeträge für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft in fünfstelliger Höhe gingen dann auf das Privatkonto. Solche Fälle landeten bei den 76 neuen Hinweisfällen, die im vergangenen Jahr bei der KKH-Prüfgruppe Abrechnungsmanipulation eingegangen sind.

Chefermittler appelliert zur Mithilfe

Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der KKH hat die Mehrheit der Deutschen zwischen 18 und 70 Jahren (58 Prozent) selbst schon einmal Erfahrungen mit Betrugsdelikten im Gesundheitswesen gemacht oder kennt Betroffene im eigenen Umfeld. Um Straftaten aufdecken zu können, ist die Kasse auch auf Hinweise angewiesen. Die meisten Hinweise auf Fehlverhalten kämen vom Medizinischen Dienst (MDK), anderen Krankenkassen sowie der Polizei. Aber: „Grundsätzlich kann jeder den Krankenkassen einen Verdacht melden“, sagte Penkov.

„Dabei sollte man sich bewusst machen, dass sich hinter jedem noch so kleinen Anfangsverdacht auf Fehlverhalten ein raffiniertes Betrugssystem verbergen kann, mit dem rechtswidrig hohe Beträge in die eigene Tasche abgezweigt werden – Beträge, die den Versicherten für die medizinische Versorgung fehlen.“

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Nachbesserung beim Honorar nötig
Grüne: ApoRG nicht verabschieden!
Mehr aus Ressort
Tagesordnung ohne ApoRG
Apothekenreform nicht im Kabinett

APOTHEKE ADHOC Debatte