KKH: Retax und Schadenersatz Benjamin Rohrer, 01.02.2013 10:40 Uhr
Im Streit um den Kassenabschlag 2013 meldet sich eine weitere bundesweit agierende Krankenkasse zu Wort. Wie die AOK Nordwest fordert die KKH Allianz ein hartes Vorgehen gegen die Apotheker: „Die KKH wird die Rechnungen zunächst unter Vorbehalt bezahlen. Wir behalten uns jedoch eine Retaxierung vor. Auch Schadensersatzforderungen schließen wir nicht aus“, so eine Sprecherin.
Am heutigen Freitag schicken die Rechenzentren die erste Sammelrechnung des Jahres an die Krankenkassen. Ohne Zustimmung der Kassen und ohne einen Schiedsspruch gewähren die Apotheker den Kassen nur noch einen Rabatt von 1,75 Euro.
Mehrere Kassenverbände und einzelne große Krankenkassen hatten den Apothekern in den vergangenen Tagen Konsequenzen angedroht: Die Barmer GEK sprach von „flächendeckenden Retaxierungen“, der AOK Bundesverband empfiehlt seinen Mitgliedern, die Rechnungen zu korrigieren, und die Betriebskrankenkassen wollen retaxieren.
Für die deutlichste Reaktion sorgte die AOK Nordwest: Die Kasse kündigte an, die Rechnungen zunächst zu begleichen, später aber eine Nachzahlung zu verlangen. Als Disziplinarmaßnahmen kündigte die AOK Nordwest sogar Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen an.