U7a-Untersuchung

Kinder dürfen öfter zum Arzt

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Eltern können ihre dreijährigen Kinder ab 1. Juli zusätzlich auf Kassenkosten vom Kinderarzt untersuchen lassen. Das Bundesgesundheitsministerium billigte die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Kassen und Ärzten über die neue Untersuchung U7a, berichtete Ministerin Ulla Schmidt (SPD). Angesichts wichtiger Entwicklungsprozesse im Alter zwischen 2 und 4 Jahren schließe die Untersuchung eine Lücke und helfe dabei, auf mögliche gesundheitliche Probleme früh aufmerksam zu werden, sagte Schmidt.

Bei der U7a sollen Ärzte nach allerhand Befunden von Krämpfen bis zu Verhaltensauffälligkeiten fragen, die Haut unter anderem auch auf Blutergüsse und Verletzungsfolgen überprüfen und den Körper eingehend untersuchen. Bis zur Vollendung ihres fünften Lebensjahrs haben Kinder damit Anspruch auf insgesamt zehn Untersuchungen (U1 bis U9). Eine Jugenduntersuchung J1 ist zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr vorgesehen. „Ich wünsche mir, dass diese Untersuchungen möglichst von allen Familien wahrgenommen werden“, sagte Schmidt. Die Bundesregierung peilt ein neues System für die Einladung der Eltern durch Krankenkassen und Länder an. Der Vorstoß soll auch Kindes-Vernachlässigungen und -Misshandlungen vorbeugen.

Kinderärzte hatten das Konzept der neuen U7a heftig kritisiert, da zu stark auf erste Anzeichen von Krankheit geachtet werden solle anstatt zu gesundheitsbewusstem Leben anzuleiten. Schmidt verwies darauf, dass derzeit die gesamten Kinderuntersuchungen vom zuständigen Bundesausschuss überarbeitet würden. So sollten Ärzte künftig mehr auf psychische Erkrankungen achten und die Gesundheitsvorsorge einbeziehen. Zuletzt stieg die Zahl der übergewichtigen 3- bis 17-Jährigen stark auf 1,9 Millionen an, 800.000 davon sind sogar fettsüchtig.

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