Monopolkommission

Ketten-Gefahr nur bei Kliniken Alexander Müller, 10.07.2008 11:48 Uhr

Berlin - 

Die Monopolkommission fordert eine stärkere kartellrechtliche Kontrolle bei Krankenhausfusionen. In ihrem 17. Hauptgutachten warnen die Regierungsberater vor einer „konkurrenzlosen Alleinstellung“ nach Klinikzusammenschlüssen. Die Kommission sei sich bewusst, „dass die Gestaltung des Krankenhausmarktes ein hohes Gut, nämlich den Erhalt und die Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit, betrifft“, hieß es. Dagegen bleibt die Kommission bei ihrer Empfehlung für Apothekenketten.

Seit 2004 habe es mehr als 100 Zusammenschlüsse unter den rund 2000 deutschen Kliniken gegeben. Allerdings sei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da Fusionen bei kleineren Krankenhäusern unterhalb der Aufgreifschwelle des Kartellrechtes liegen. Von großen Klinikverbänden sind die Regierungsberater nicht begeistert: „In der Regel ist davon auszugehen, dass marktmächtige Krankenhäuser die vorhandenen Qualitätssteigerungspotentiale nur unvollkommen umsetzen“, so die Monopolkommission. Anreize zu einem effizienten Angebot in sämtlichen Dienstleistungsbereichen würden vermindert.

Dagegen hatte sich die Monopolkommission noch im Hauptgutachten 2006 sehr deutlich für die Zulassung von Apothekenketten ausgesprochen. Als Schutz vor Oligopolen hatte die Kommission vorgeschlagen, bei der Erteilung von Betriebserlaubnissen eine fusionskontrollrechtliche Prüfung vorzuschreiben. Wegen der lokalen Bedeutung einer Kettenbildung müsse eine Kontrolle „auch unterhalb der üblichen Aufgreifschwellen“ vollzogen werden. Diese Aufgabe der Landeskartellbehörden könne dann - so glaubte die Kommission 2006 - wieder aufgehoben werden, wenn sich „ein intensiver Wettbewerb zwischen Apothekenketten entwickelt hat“.

Heute erkennt die Kommission, wie schwer eine solche Kontrolle tatsächlich ist. Im Gutachten heißt es über die Klinikfusionen: „Die geringe Überwachungsintensität kann insofern als problematisch erachtet werden, als sich Krankenhäuser als Dienstleistungsanbieter typischerweise einer überwiegend regional gebundenen Nachfrage gegenübersehen, trotz ihrer offensichtlich mangelnden Relevanz für den Gesamtmarkt, im regionalen Umfeld dennoch von einiger Bedeutung sein können.“

Das alles gilt zwar auch für Apotheken. Dennoch bleibt die Monopolkommission bei ihrer Forderung nach einer Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbots. „Die Freigabe bei Apotheken hat mit der Berufsfreiheit zu tun“, sagte Generalsekretär Dr. Horst Greiffenberg gegenüber APOTHEKE ADHOC. Aussagen über die kartellrechtliche Relevanz von Apothekenketten könne man vorab nicht machen. Parallelen zum Krankenhausmarkt sieht Greiffenberg jedenfalls nicht: „Dabei geht es um Fusionen, nicht um Ketten.“