BKK/Europa Apotheek

Keller: Ohrfeige der Krankenkassen

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Der Vorsitzende des Apothekerverbandes Rheinland-Pfalz, Hermann S. Keller, hat kein Verständnis dafür, dass Krankenkassen für bestimmte Versandapotheken werben. Keller begrüßte entsprechend den Beschluss des Sozialgerichts Mainz: „Wir Apotheker sind gesetzlich verpflichtet, bei unseren Patienten die Zuzahlungen im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen als Selbstbeteiligung einzuziehen. Da ist es für uns wie eine Ohrfeige, wenn eine Krankenkasse mit dem Hinweis auf einen persönlichen Bonus wirbt, den die Versicherten bei dieser im Ausland ansässigen Apotheke auf zuzahlungspflichtige Arzneimittel erhalten.“

Versandapotheken leisteten weder Nacht- und Notdienst noch fände hier eine persönliche Beratung durch geschultes Personal statt. Das Angebot, eine Telefon-Hotline anrufen zu können, könne das Gespräch von Angesicht zu Angesicht nicht ersetzen. Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung, wie sie zahlreiche Apotheken vor Ort anbieten würden, seien hier ebenfalls unbekannt.

Das Sozialgericht hatte der Bahn BKK nach der Klage eines Apothekers untersagt, bei Versicherten in Rheinland-Pfalz für die Europa Apotheek Venlo zu werben.

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