Typ-2-Diabetiker könnten auch langwirksame Insulinanaloga bald nicht mehr von ihrer Krankenkasse erstattet bekommen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kommt in seiner heute veröffentlichten vorläufigen Nutzenbewertung zu dem Ergebnisse, dass Belege für Vorteile gegenüber Humaninsulin bislang fehlen.
Insgesamt wertete das Institut 15 klinische Studien zur Anwendung von Insulin Glargin beziehungsweise Insulin Detemir bei Typ-2-Diabetikern aus. Mögliche Nachteile ließen sich nicht ausschließen, weil diese bisher nicht ausreichend untersucht worden seien, schreibt das IQWiG. Langzeitnutzen oder -schaden der Präparate wären nicht abzuschätzen, da klinische Studien mit einer Laufzeit von über einem Jahr nicht existierten.
Das Ergebnis des aktuellen Vorberichts soll nach einem Anhörungsverfahren Basis für eine Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses von Krankenkassen und Ärzten (G-BA) werden. Da die künstlichen Insuline teurer sind als konventionelle, könnte der G-BA beschließen, dass die gesetzlichen Krankenkassen sie nicht mehr bezahlen. Ähnliche Einschätzungen des IQWiG zum Nutzen von kurzwirksamen Insulinanaloga hatten vor eineinhalb Jahren zu deren Ausschluss aus der Erstattungsfähigkeit geführt.
Heinz Windisch, Vorsitzender des Deutschen Diabetiker Bunds, warnte vor negativen Folgen für tausende Typ-2-Diabetiker. „Mit langfristigen Insulinanaloga kann der Diabetiker annähernd das gleiche Leben führen wie ein Nichtdiabetiker“, sagte er. So könnten Betroffene durch diese Mittel zwischendrin auch einmal etwas essen, ohne sich an den genauen Therapie- und Essensplan zu halten. Das IQWiG berichtete in seinem 307 Seiten starken Gutachten jedoch, für eine höhere Lebensqualität durch Analoga gebe es keine ausreichenden wissenschaftlichen Beweise.
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