Keine Testpflicht in Bayern dpa/ APOTHEKE ADHOC, 25.11.2021 08:52 Uhr
Nach Protest aus dem Gesundheitswesen setzen immer mehr Länder die tägliche Testpflicht im Rahmen des neuen Infektionsschutzgesetz aus. Im Gesundheitswesen in Bayern muss die Umsetzung der 3G-Regeln bis auf Weiteres nicht umfassend dokumentiert werden. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erließ am Mittwoch mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die geforderte Berichts- und Dokumentationspflicht, wie sie eigentlich vorgeschrieben ist. Auch Baden-Württemberg erlaubt Ausnahmen.
Die neuen Vorgaben des seit Mittwoch geltenden Infektionsschutzgesetzes kamen beispielsweise für viele Praxen so kurzfristig, dass nicht genügend Antigen-Schnelltests für die Angestellten beschafft werden konnten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte die täglichen Testungen und auch Kinderärzt:innen schlugen Alarm. „Der Bund muss hier sofort nachsteuern“, sagte Holetschek. „Ich sehe nicht ein, warum wir den Menschen, die in der Pandemie an vorderster Front kämpfen, eine derartig umfangreiche Dokumentationspflicht zumuten – ohne ihnen einerseits Werkzeuge an die Hand zu geben und andererseits nicht einmal mitzuteilen, warum sie diesen Datenwust überhaupt sammeln.“
Kliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste, Pflegeheime, Behinderten- und andere Einrichtungen, sie alle müssten für den Bund umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen und zum Beispiel alle durchgeführten Corona-Testungen und Daten zum Impfstatus täglich dokumentieren und an die zuständigen Behörden berichten, so das Gesundheitsministerium in München. Dies beträfe nicht nur die Beschäftigten, sondern auch Patienten und Besucher. Hier hätten die Ampel-Parteien ein „Bürokratie-Monster“ erschaffen, so Holetschek.
KBV fordert bundesweite Ausnahme
Angesichts dieser verhängten Moratorien geht die KBV davon aus, dass die Testpflicht der Praxen kurzfristig bundesweit ausgesetzt werden. Gestern sei an mehrere Spitzenpolitiker ein Schreiben verfasst worden. Darin hieß es, dass „die überstürzt und ohne Diskussion mit der Ärzteschaft eingeführten Regelungen“ insbesondere durch die Knappheit von Tests nicht umsetzbar seien und in den Arztpraxen zu einer Gefährdung der in der Pandemie unbedingt sicherzustellenden Arbeitsabläufe führten.
Dies sei vor dem Hintergrund der auf Hochtouren laufenden Impfkampagne, der Versorgung von Covid-19-Patient:innen und von Patient:innen mit saisonal bedingten Infekten sowie der laufenden Regelversorgung für die Praxen unzumutbar, so die KBV-Vorstände in dem Schreiben. Die Arztpraxen seien bereit, diejenigen Testungen umzusetzen, die bei allen Arbeitgebern erfolgten. Das heißt, dass Personen, die nicht geimpft und genesen sind, sich täglich testen müssen. „Was derzeit aber nicht geht, sind angesichts der Knappheit der Test darüber hinausgehende Testpflichten, die die Versorgung vor Ort beeinträchtigen.“