Krankenkassen dürfen ihre Versicherten nicht für den Verzicht auf medizinische Leistungen belohnen. Das hat das Lübecker Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil entschieden. Im konkreten Fall hatte eine Betriebskrankenkasse geklagt, da sie in ihrer Satzung eine Prämie für diejenigen Versicherten festschreiben wollte, die lediglich Präventionsleistungen in Anspruch nehmen und gleichzeitig auf eine ärztliche Versorgung verzichten.
Das Bundesversicherungsamt untersagte die Prämie bereits im Vorfeld der Gerichtsentscheidung. Die Behörde beanstandete, dass Krankenkassen mit solchen Bonusprogrammen ausschließlich gesundheitsbewusstes Verhalten fördern dürften. Würden die Kassen jedoch auf Leistungen verzichten, könnten langfristig sogar höhere Kosten entstehen.
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