Ärztehonorare

Keine Öffnungsklausel für Zahnärzte dpa/APOTHEKE ADHOC, 02.03.2011 18:12 Uhr

Berlin - 

Deutschlands rund 66.000 Zahnärzte sollen bei Privatversicherten und Kassenpatienten mit Privatleistungen künftig rund 6 Prozent mehr verdienen - und müssen sich dabei nicht auf Selektivvereinbarungen einlassen. Die Forderungen der privaten Krankenversicherungen (PKV), so genannte Öffnungsklauseln in die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) aufzunehmen, sind vom Tisch. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) sagte in der „Ärzte Zeitung“, die Privatversicherer dürften keine Einzelverträge mit den Zahnmedizinern abschließen.

In der Ärzteschaft war mit Spannung erwartet worden, wie Rösler bei der seit langem vorbereiteten Novellierung der GOZ entscheidet. Die derzeit gültige GOZ wurde bereits 1987 entwickelt. In der Novellierung werden nun rund 20 Behandlungs- und Diagnose-Posten neu aufgenommen, die es bislang noch nicht gab. Die Ärzte hatten aber auch gefordert, die Einzelposten darüber hinaus höher zu bezahlen.

„Lediglich Veränderungen durch die technisch notwendigen Anpassungen“ würden berücksichtigt, sagte Rösler. Das entspreche einem Honorarplus von rund 6 Prozent. Weitere Steigerungen seien „ausgeschlossen“. Im Gegenzug werde es keine Öffnungsklausel für Einzelverträge der PKV mit Ärzten geben.

Damit sind die Zahnmediziner zufrieden. Der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz, sagte: „Dass das BMG von der Öffnungsklausel abrückt, ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Dass es nach über zwanzig Jahren nur eine marginale Honoraranpassung geben soll, ist ein falsches Signal.“

Der Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Dr. Peter Engel, sagte, mit dem Nein zur Öffnungsklausel sei ein Hauptziel der Ärzte erreicht. Doch müssten die Kostensteigerungen der vergangenen 23 Jahre angemessen berücksichtigt werden.