Keine neue Härtefallklausel für Hersteller Benjamin Rohrer, 18.04.2012 17:11 Uhr
Die Bundesregierung gibt in Sachen Zwangsrabatt für Pharmaunternehmen nicht nach: Der Bundesrat hatte empfohlen, Hersteller schneller und einfacher vom 16-prozentigen Herstellerabschlag zu befreien, wenn dieser zu einem Umsatzrückgang des Unternehmens geführt hat. „Bloße Gewinn- und Umsatzrückgänge können für sich allein nicht hinreichend sein, um Härtefalle zu begründen“, heißt es in der Gegenäußerung der Bundesregierung zum Bundesratsbeschluss zur AMG-Novelle.
Die Pharmaverbände fordern seit Monaten, dass die beiden Sparinstrumente Herstellerabschlag und Zwangsmoratorium aufgrund der guten wirtschaftlichen Lage der Kassen reduziert beziehungsweise zurück genommen werden.
Die Bundesländer hatten Verständnis für diese Forderung: „Liegt ein kausaler Zusammenhang zwischen Zwangsrabatt und einem Umsatzrückgang des Herstellers von beispielsweise 14 Prozent vor, könnte dem Hersteller eine Befreiung gewährt werden“, so die Empfehlung des Bundesrates.
Die Regierung verweist nun auf das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das im Einzelfall entscheiden kann, ob eine Befreiung ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Ohnehin habe man erst im Februar nach einer Bewertung der gesamtwirtschaftlichen Lage festgestellt, dass „vor dem Hintergrund der konjunkturellen Unsicherheiten“ beide Sparinstrumente weiterhin gerechtfertigt seien.
Kompromissbereiter scheint die Bundesregierung in Sachen Vertraulichkeit von Arzneimittelpreisen zu sein: Die Pharmaverbände fordern, dass die mit den Kassen ausgehandelten Preise neuer Medikamente mit Zusatznutzen nicht veröffentlicht werden. Nach einem entsprechenden Vorschlag der Länder will die Regierung dies nun prüfen. In ihrem Positionspapier zur AMG-Novelle hatte sich zuvor schon die Unionsfraktion auf die Seite der Hersteller gestellt.