Bundessozialgericht

Keine Kredite für Kassen dpa, 03.03.2009 14:49 Uhr

Kassel - 

Krankenkassen dürfen keine Kredite aufnehmen. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel bestätigt. Deshalb dürfen sie auch keine Festgeldanlagen am Finanzmarkt vornehmen, wenn dafür ein Ausgleich über Darlehen erforderlich wird. Eine bundesweit tätige Ersatzkasse hatte gegen die Bundesrepublik geklagt. Das Bundesversicherungsamt (BVA) hatte ihr 2005 verboten, 100 Millionen Euro bei einer Hypothekenbank für sechs Monate festverzinslich anzulegen.

Die Aufsichtsbehörde berief sich auf das Verbot der Kreditaufnahme für Krankenkassen: Das Gesetz sehe vor, dass Krankenversicherungen immer über ausreichende Liquidität verfügen müssten.

Dagegen wehrte sich die Klägerin, die das Geld dennoch angelegt hatte. Sie berief sich auf ihr Recht zur Selbstverwaltung und erklärte, dass die laufenden Beitragseinnahmen die Liquidität gewährleisteten. Eine Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf zur Aufhebung der Anordnung wurde abgewiesen.

Der 1. Senat des Bundessozialgerichts wies nun die Revision zurück. „Die Festgeldanlage stellte einen klaren Gesetzesverstoß in drei Punkten dar“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Masuch. So habe die Kasse gegen das Kreditaufnahmeverbot und gegen das Liquiditätsgebot verstoßen. Außerdem sei die Anlagesicherheit nicht gewährleistet gewesen.