In Thüringen werden die wegen der Corona-Pandemie erlassenen Kontaktbeschränkungen am 13. Juni aufgehoben. In einer neuen Grundverordnung wird lediglich empfohlen, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen.
Die neue Regelung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Bund und Länder hatten ursprünglich miteinander vereinbart, die Kontaktbeschränkungen in einer abgemilderten Form noch bis zum 29. Juni zu verlängern. Etliche Bundesländer haben die Regeln bereits gelockert.
Eine Maskenpflicht bleibt in Thüringer Geschäften und im Öffentlichen Personennahverkehr bestehen. Mit der neuen Verordnung dürfen aber noch mehr Einrichtungen wieder öffnen – zum Beispiel Schwimm- und Freizeitbäder in geschlossenen Räumen sowie Thermen, Saunen und Kinos. Allerdings müssen dafür zunächst Infektionsschutzkonzepte genehmigt werden.
Dorf- und Volksfeste sowie Festivals sollen in Einzelfällen wieder erlaubt werden können. Die Genehmigung sei aber zu versagen, wenn die Veranstaltung mit ihren Charakteristika „in besonderem Maße geeignet ist, die Ausbreitung der Pandemie zu fördern”, heißt es in der neuen Grundverordnung.
Bordelle, Diskotheken und Swingerclubs bleiben weiterhin geschlossen. Institutionell geförderte Theater und Orchester sollen ihren Spielbetrieb erst nach dem 31. August wieder aufnehmen.
Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte sich bereits Ende Mai für eine neue Strategie ausgesprochen, wonach es keine vom Land zentral verordneten Corona-Beschränkungen mehr geben sollte, sondern nur lokale Regeln. Dieses Vorpreschen war bundesweit auf viel Kritik, aber auch auf Zustimmung gestoßen.
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