Das Gesunde-Herz-Gesetz (GHG) steht im Widerspruch zur geplanten Apothekenreform: Denn ohne Approbierte könne es auch keine Checks in Apotheken geben. Darauf weist Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), hin.
„Die Verbesserung der Herzgesundheit sowie die Früherkennung und Prävention von kardiovaskulären Risiken sind von sehr großer Bedeutung für die Gesundheit unserer Bevölkerung. Apothekerinnen und Apotheker können auf Grund ihrer heilberuflichen, pharmazeutischen Kompetenz mit Sicherheit dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen“, so Benkert.
Dazu sei es aber unabdingbar, dass in den Apotheken auch künftig durchgängig Apothekerinnen und Apotheker anwesend seien. „Genau dies wird aber durch die kürzlich vorgelegten Vorschlägen aus dem Bundesgesundheitsministerium zur Apothekenreform konterkariert: Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Apotheken auch ohne die Anwesenheit von Apothekerinnen und Apotheker betrieben werden können.“
Mit dem GHG sollen drei neue pharmazeutischen Dienstleistungen zur Früherkennung und Prävention durch Apothekerinnen und Apotheker eingeführt werden, wie zum Beispiel die Beratung und Messung von individuellen Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes mellitus. Doch das Angebot dürfe nur von Apothekerinnen und Apothekern erbracht werden. „Es ist also unabdingbar, dass auch künftig in jeder Apotheke auch eine Apothekerin oder ein Apotheker anwesend sein muss.“
„Nur in vollversorgenden, inhabergeführten Apotheken, in denen Apothekerinnen und Apotheker jederzeit anwesend sind, ist eine sichere Beratung bei der Arzneimittelabgabe und bei der Prävention garantiert und nur so können wir unseren Beitrag zum Erfolg des GHG leisten.“
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