Keine Gebühren mehr für Kartenzahlung APOTHEKE ADHOC, 16.01.2018 15:03 Uhr
Ab sofort dürfen Händler und Dienstleister keine Extra-Gebühren mehr für die Zahlungen mit EC- oder gängigen Kreditkarten verlangen. Das betrifft vor allem Käufe im Internet, zum Beispiel bei Versandapotheken. Apotheker vor Ort erheben in der Regel keine Gebühr, die ihnen entstehenden Kosten nehmen sie in Kauf.
Am 17. Juli hatte der Bundestag den Weg für die Neuregelung mit breiter Mehrheit freigemacht. Damit setzte der Gesetzgeber die Zahlungsdienste-Richtlinie um. Die EU will den Wettbewerb verbessern, aber auch die Verbraucher besser schützen. So dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen.
Im Internet dagegen wurden häufig Extra-Gebühren für die Bezahlung mit Kreditkarten verlangt. Nach Angaben der Bundesregierung boten im Sommer rund 682.000 Firmen ihre Produkte über das Internet an – die meisten davon sind Kleinunternehmen. Davon räumten rund 185.000 Firmen die Option der Kartenzahlung ein. Knapp 30.000 Firmen verlangten dabei eine Extra-Gebühr. Sie darf nun grundsätzlich nicht mehr erhoben werden. Die Regelung gilt europaweit.
Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen über Kreditkarten und andere elektronische Zahlsysteme von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften lassen sich bisher schon in Deutschland innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und ist in ganz Europa gültig. Der Verbraucher darf dabei aber nicht grob fahrlässig gehandelt haben, also seine Karte offen herumliegen gelassen oder seine Geheimzahl weitergegeben haben. Doch künftig dürfen die Geldinstitute ein Fehlverhalten oder einen Betrug nicht einfach unterstellen. Sie müssen den Beweis antreten.
Im stationären Handel mussten Kunden in der Regel keinen Extra-Obolus für die Zahlung mit Karte entrichten, obwohl dies bis zum Jahreswechsel rechtlich zulässig gewesen wäre. Für den Händler dagegen sind elektronische Zahlungsmittel nicht kostenlos. So muss auch der Apotheker vor Ort pro bargeldloser Zahlung einen sich an dem jeweiligen Umsatz richtenden Betrag an den Finanzdienstleister zahlen.
Christina Steffen von der Ferber-Apotheke in Gera beziffert die Kosten auf etwa 60 bis 80 Euro pro Monat. „Wir sind aber nur eine kleine Apotheke.“ Sie rechne aber damit, dass die Kosten noch steigen. „Immer mehr Kunden, vor allem junge Leute, wollen mit Karte zahlen, zum Teil schon bei Beträgen unter 5 Euro.“ Ihre Vorgängerin habe noch eine Schallmauer von 10 Euro eingezogen, unter diesem Betrag sei bei ihr nur Barzahlung möglich gewesen. „Ich glaube, das lässt sich in Zukunft nicht mehr halten.“
Für Kartenzahlung hat sie bislang ebenso wenig eine Gebühr verlangt wie Kollege Philipp Petja Kramer im niederrheinischen Geldern. „Das gehört ja zum guten Ton. Wenn wir diesen Service nicht gratis anbieten, würden die Kunden uns gleich den Rücken kehren und im Internet bestellen“, sagt Kramer. Ihm gehören die Drachen-, die Galenus- und die Marien-Apotheke. Für alle drei Betriebe zusammen fallen etwa 1200 Euro monatlich an. „Die Kosten sind nicht sehr hoch“, findet Kramer.
Er will sein Ohr am Puls der Zeit halten und offen für neue bargeldlose Bezahlmethoden bleiben. „Beim Supermarkt hier in der Straße kann man mit einer App bezahlen. Das finde ich toll.“
Eine Grenze zieht auch er freilich. „Mit Kreditkarte kann man bei uns nicht bezahlen. Wenn beispielsweise ein Privatrezept hier eingelöst wird, wären die anteiligen Kosten für mich sehr hoch.“
Ein entsprechendes Gesetz, das auch ihn von den Gebühren befreit, verlangt er nicht. „Wir sind ja ein Unternehmen, das eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, damit habe ich kein Problem.“