Bundesrat stimmt geänderter Notbremse zu

Keine FFP2-Maskenpflicht mehr für Kinder

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Berlin -

Der Bundesrat hat am Freitag mehreren Änderungen an der Corona-Notbremse des Bundes zugestimmt. Unter anderem wird damit
geregelt, dass Kinder zwischen 6 und 16 Jahren keine FFP2-Masken tragen müssen – für sie reicht die meist blaue OP-Maske aus.

„Masken müssen sitzen, damit sie schützen“, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Änderung begründet. „Da es für Kinder und Jugendliche kaum passende FFP2-Masken gibt, streichen wir für sie im Bundesgesetz die entsprechende Pflicht.“ Die künftig verpflichtenden OP-Masken gebe es in passender Größe, und auch sie verhinderten Infektionen.

Tatsächlich hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gerade per Sonderzulassung eine erste Kindermaske als Medizinprodukt der Klasse 1 zugelassen. Die Maske des Herstellers Sentias darf im Rahmen der Covid-19-Pandemie als BfArM-geprüfte Infektionsschutzmaske für Kinder und Jugendliche angeboten werden.

Außerdem müssen laut Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Hochschulen keinen Wechselunterricht anbieten, der in Regionen mit hohen Infektionszahlen für andere Schulen eigentlich vorgeschrieben ist. Weitere Ausnahmen gibt es für die Ausbildung von Polizisten, Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz sowie Trainings für Piloten und andere Crewmitglieder.

Im gleichen Atemzug stimmte der Bundesrat zu, dass künftig nicht nur Ärzte:innen, sondern auch Apothekerinnen und Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen dürfen. Das soll vor allem nachträgliche Einträge der Corona-Impfung in den digitalen Impfausweis erleichtern. Wer falsche Impf- oder Testbescheinigungen ausstellt, muss künftig mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen, wer die falschen Bescheinigungen nutzt mit bis zu einem Jahr.

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