Parenterale Rezepturen

Keine Einigung bei Zyto-Vergütung

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Die AMG-Novelle hat Apothekern und Krankenkassen eine große Hausaufgabe beschert. Die Partner müssen sich einigen, wie die Herstellung parenteraler Rezepturen künftig abgerechnet werden soll. Vor einer Woche saßen die Vertreter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) und des GKV-Spitzenverbandes wieder am Verhandlungstisch. Eine neue Vereinbarung ist bislang jedoch nicht in Sicht.

„Die Gespräche haben zu keinen konkreten Ergebnissen geführt“, sagte eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes gegenüber APOTHEKE ADHOC. Beim Verband der Zytostatika herstellenden Apotheken (VZA), der mit einem Vertreter an den Verhandlungen beteiligt ist, beschrieb man die Situation als „verworren“.

Die Diskussion dreht sich vor allem um die Frage, welche Einkaufspreise bei der Verarbeitung von Fertigarzneimitteln in Rezepturen künftig zu Grunde gelegt wird. Die neue Arzneimittelpreisverordnung sieht vor, dass die Vertragspartner - anders als bislang - auch Vereinbarungen über abrechnungsfähige Einkaufspreise für Fertigarzneimittel treffen dürfen.

Den Kassen ist es seit der Novelle erlaubt, sowohl die Abgabepreise der Hersteller als auch die bisherigen Einkaufspreise der Apotheken abzufragen. Die Kassen können den Preis daher so verhandeln, dass die durchschnittlichen Einkaufskonditionen berücksichtigt werden. Sämtliche Rabatte könnten damit der Kasse zu Gute kommen. Auch den derzeitigen Zuschlag von 53 Euro pro Rezeptur hat der GKV-Spitzenverband nach Informationen von APOTHEKE ADHOC als zu hoch abgelehnt.

Im November sollen die Verhandlungen fortgeführt werden. Viel Zeit bleibt nicht mehr. Denn die Hilfstaxe, nach der aktuell abgerechnet wird, läuft zunächst bis zum Ende des Jahres.

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