Ein typisches Problem bei den Rabattverträgen sind die Regeln der Substitution: Immer wieder erhalten Patienten Kapseln statt Tabletten – eine Teilung ist dann nicht möglich. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte in einem Antrag auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) gefordert, dass auf Rezepten die jeweilige Dosierung vermerkt wird. In München konnten sich die Apotheker allerdings nicht so schnell einigen.
Um dem Gesamtkontext gerecht zu werden, haben sich die Apotheker entschlossen, den Antrag ausführlicher im entsprechenden Ausschuss zu diskutieren, heißt es bei der Apothekerkammer Nordrhein.
Eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sei notwendig, um die Sicherheit der Arzneimitteltherapie auch bei ständig wechselnden Medikamenten zu gewährleisten, heißt es im Antrag. Apotheken müssten daher die Dosierung des Patienten kennen. Denn verordne der Arzt die Einnahme von halben Tabletten, könne der Apotheker ein entsprechendes Präparat aussuchen.
Die Apotheker greifen ein aktuelles Problem auf: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt bei immer mehr Präparaten verschiedene Darreichungsformen gleich – mit entsprechenden Folgen für die Substitution.
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