Keine Behördenhilfe bei Engpässen APOTHEKE ADHOC, 21.03.2012 10:45 Uhr
Mit der Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) will die Regierung Versorgungsmängeln vorbeugen: Hersteller und Großhändler sollen bei drohenden Engpässen in die Pflicht genommen werden, unter anderem sollen Behörden die vorrangige Belieferung bestimmter Apotheken bestimmen können. Noch ist allerdings völlig offen, ob es der entsprechende Passus ins Gesetz schafft. Denn der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert, den Kontrahierungszwang komplett aus dem Regierungsentwurf zu streichen.
Den Bundesländern zufolge ist das AMG grundsätzlich ungeeignet, um den Behörden neue Kompetenzen bei Versorgungsmängeln zuzuschreiben: Zweck des Gesetzes sei nicht „die Arzneimittelversorgung im Sinne der markt- und bedarfsgerechten, verbrauchsorientierten und kontinuierlichen Verteilung der benötigten Arzneimittel in Deutschland.“ Im Vordergrund stehe vielmehr die „optimale Arzneimittelsicherheit“ – und damit die Sicherstellung von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit.
Weder pharmazeutische noch wirtschaftliche Gründe für Engpässe ließen sich arzneimittelrechtlich beheben, kritisieren die Länder und verweisen auf das „eigenverantwortliche wirtschaftliche Handeln der pharmazeutischen Unternehmer und Großhändler“. Unklar ist den Experten zufolge zudem, wann die Behörden überhaupt einschreiten sollten – vor wenigen Monaten etwa hatten wegen des Skonto-Streits zwischen Novartis und den Großhändlern Lieferengpässe gedroht.
Laut Regierungsentwurf sollen die Behörden eingreifen, wenn „erhebliche Versorgungsmängel“, „schwerwiegende Erkrankungen“ und „bedarfsgerechte Bereitstellung“ vorliegen. Die Länder kontern, diese Voraussetzungen könnten die Behörden weder sinnvoll beurteilen noch durchsetzen.
Alternativ zur kompletten Streichung der geplanten Vorgabe schlägt der Gesundheitsausschuss eine genauere Definition des Versorgungsmangels vor. Außerdem müsse festgelegt werden, wie die Behörden die Bedingungen überprüfen sollen.