Herstellerrabatt

Keine Ausnahme für Reimporteure

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Die Reimporteure werden von der Erhöhung des Herstellerabschlags nicht ausgenommen. Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) bestätigte, wurde ein entsprechender Vorschlag am Sonntag in den Beratungen abgelehnt. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) wollte die Erhöhung des Zwangsrabatts von 6 auf 16 Prozent nicht auf importierte Arzneimittel anwenden.

Nach Abwägung aller Argumente sei die Entscheidung gegen die Ausnahmeregelung schließlich einvernehmlich gefallen, so der BMG-Sprecher. Offenbar waren die Gesundheitsexperten von Schwarz-Gelb nicht davon überzeugt, dass eine Anhebung des Preisabstands die Ausfälle beim Herstellerrabatt kompensieren könnten. Nur gut jeder zehnte Reimport ist Schätzungen aus der Branche zufolge teurer als 400 Euro und wäre damit vom neuen Mindestabstand betroffen gewesen.

Wie es mit der Importquote weitergeht, ist derzeit noch offen. Zunächst bleibt es bei der Regelung, wonach Apotheken mindestens 5 Prozent importierte Arzneimittel abgeben müssen. Diese müssen derzeit mindestens 15 Prozent oder 15 Euro billiger sein als das Originalpräparat.

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