Steuererklärung

Keine Attest-Pflicht beim Finanzamt

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Finanzielle Belastungen durch Krankheiten können künftig leichter von der Steuer abgesetzt werden. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, müssen Steuerpflichtige dem Finanzamt nicht mehr zwingend ein amtsärztliches Attest vorlegen, das vor Beginn der Behandlung eingeholt wurde.

Das Attest sei von den Steuerzahlern oft vergessen worden, so der BFH. Nachträglich hätten die Finanzämter die Kosten dann nicht anerkannt. Künftig kann der Nachweis auch später erbracht werden, um die Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen zu können. Dazu gehören laut BFH auch medizinische Aufwendungen für minderjährige Kinder. Das Attest kann künftig auch von einem anderen unabhängigen Mediziner als einem Amtsarzt ausgestellt sein.

Im konkreten Fall ging es um ein Kind mit einer Lern- und Rechtschreibschwäche, das auf ärztlichen Rat ein Internat mit angeschlossenem Legastheniezentrum besuchte. Die Eltern hatten vergeblich versucht, die Kosten dafür beim Finanzamt geltend zu machen.

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