Die Diskussion um die zukünftige Ausgestaltung der Apothekenbetriebsordnung verläuft anscheinend weniger hektisch und kontrovers als öffentlich kolportiert. Damit reagierten Kreise aus dem Gesundheitsministerium in Berlin gegenüber APOTHEKE ADHOC auf entsprechende anderslautende Berichte.
Nach Informationen der in Stuttgart erscheinenden "Apotheker Zeitung" stünden das Labor sowie die Mindestfläche zur Disposition. Bislang sind die Bereithaltung eines eigenen Labors und einer minimalen Größe von 110 Quadratmetern für jede Apotheke Pflicht. Damit nicht genug, plant das Ministerium dem Bericht zufolge auch eine Abschaffung der Sortimentsbeschränkung auf apothekenübliche Waren.
Gegenüber APOTHEKE ADHOC hieß es sowohl aus dem zuständigen Gesundheitsministerium und aus dem Deutschen Apothekerhaus, dass es keine konkreten Planungen für Änderungen an der Apothekenbetriebsordnung gebe. Ressortchefin Ulla Schmidt (SPD) hatte sich laut Medienberichten vor einigen Tagen während einer USA-Reise positiv über die Ausstattung und Qualität deutscher Apotheken geäußert.
Die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung unter den in der "Apotheker Zeitung" genannten Gesichtspunkten würde nach Auffassung zahlreicher Experten den Liberalisierern des Apothekenmarktes in die Hände spielen. Der Verzicht auf eine Mindestgröße könnte kleinsten Apothekeneinheiten den Weg öffnen; gleiches gilt für die freie Wahl des Sortiments.
Der Bericht wird inhaltlich gestützt durch Aussagen von Dr. Ulrich Krötsch, Präsident der Bayerischen Landesapothekerkammer und früherer Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte. Krötsch zufolge soll das Apothekenlabor nicht mehr verbindlich vorgeschrieben sein; es ist die Rede von Schwerpunktapotheken, die im Auftrag anderer Apotheken dann Rezepturen erstellen oder Untersuchungen durchführen. Nach Einschätzung des Kammerpräsidenten bedeutete die Einführung von zwei verschiedenen Klassen von Apotheken den Untergang der normalen Apotheke.
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