Die Bundesregierung plant keine Erleichterungen bei den Vorgaben zur Cannabis-Analytik in Apotheken. Das geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Federführend war deren drogenpolitischer Sprecher Dr. Wieland Schinnenburg. Die Liberalen wollen den Prüfungsaufwand reduzieren und kritisieren die uneinheitlichen Regelungen in den Bundesländern.
Wünschenswert wäre „eine einheitliche und unbürokratische Regelung, die in allen Bundesländern gilt sowie größere Gebinde von Cannabis-Blüten beziehungsweise deren Ausweisung als Fertigarzneimittel“, so die FDP in ihrer Anfrage. Die Bundesregierung erteilt dem eine nicht ganz so klare Absage. So hänge die Einstufung von Arzneimitteln als Fertigarzneimittel vom jeweiligen Einzelfall ab und obliege den zuständigen Behörden der Länder, schreibt die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Sabine Weiss, in ihrer Antwort. Welche Arzneimittel in welchen Bundesländern als Fertigarzneimittel eingestuft werden, weiß die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht.
Der Frage nach Bestrebungen, den Prüfaufwand zu reduzieren, weicht die Regierung aus: Bezieht die Apotheke einen Ausgangsstoff, der bereits geprüft worden ist, müsse in der Apotheke mindestens die Identität festgestellt werden, und zwar nach anerkannten pharmazeutischen Regeln. Allerdings: „Dabei können für die Prüfung unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Methoden angewendet werden, als im Deutschen Arzneibuch beschrieben sind“ – was im Arbeitsalltag allerdings eher einen Mehraufwand als eine Entlastung darstellt.
Bei der Frage nach Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung der Preise und Kosten von medizinischem Cannabis verweist diese auf den Referentenentwurf des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV). Dieser sieht Regelungen zur Vereinbarung von Apothekenzuschlägen für die Abgabe von Cannabisarzneimitteln vor. Darin heißt es, dass der GKV-Spitzenverband und die Spitzenorganisation der Apotheker die Apothekenzuschläge für die Abgabe von Cannabis und dessen Zubereitungen verhandeln sollen. Das bedeutet das Aus für die bisherige Preisbildung nach Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), die Zuschläge bei unverarbeiteter Abgabe von Cannabisblüten von 100 Prozent und bei der Abgabe von Zubereitungen aus Stoffen von 90 Prozent ermöglicht. Die Ressortabstimmung des Gesetzesentwurfs ist allerdings noch nicht abgeschlossen, wie die Bundesregierung betont.
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