Unternehmer Lutz Kortmann muss sich im Zusammenhang mit einer Abmahnwelle gegen Hersteller und Apotheken nicht persönlich vor Gericht verantworten. Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München bestätigte, ist das Strafverfahren eingestellt. Das Amtsgericht München hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt.
Kortmann hatte über seine Firma Veniapharm vor einigen Jahren in großem Stil Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln, Großhändler und Apotheken abgemahnt. Allein in den Jahren 2013 und 2014 sollen mindestens 160 Abmahnungen ausgesprochen worden sein.
Der Streit mit dem Hersteller Doppler hatte für Kortmann vorübergehend sogar strafrechtliche Konsequenzen. Vor dem OLG München flog auf, dass Veniapharm im Geschäftsjahr 2013 weniger als 1500 Euro mit Nahrungsergänzungsmitteln umgesetzt hatte. Kortmann hatte zuvor Umsätze von knapp 300.000 Euro alleine für Juli 2013 versichert, hierüber in verschiedenen Verfahren auch eidesstattliche Versicherungen abgegeben, und damit in der ersten Instanz gewonnen. Dies war wichtig gewesen, um als Wettbewerber gesehen zu werden und damit zur Klage befugt zu sein.
Später behauptete er, die Rechnungen seien im Nachhinein storniert worden. Laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um fiktiv erstellte Rechnungen, denen keine tatsächlichen Warenbestellungen zugrunde lagen. Kortmann wurde vor dem Amtsgericht München des versuchten Betrugs in Tateinheit mit falscher Versicherung an Eides statt angeklagt. Doch das Gericht kam zu einem anderen Ergebnis: „Der Angeschuldigte, der die ihm zur Last gelegten Taten nicht einräumt, ist deren auch nicht hinreichend verdächtig“, heißt es im Beschluss vom 15. September.
Der Beschluss ist jedenfalls rechtskräftig geworden, wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte. Dass ein Gericht einen Fall nicht zur Verhandlung annimmt, komme relativ selten vor. Die Staatsanwaltschaft hat keine Beschwerde eingelegt, offenbar fand man die Begründung des Amtsgerichts überzeugend. Der vollständige Text muss vom Gericht zur Veröffentlichung freigegeben werden. Daher sind weitere Details hieraus bislang nicht bekannt.
Laut Rechtsanwältin Dr. Bettina Elles, die den Prozess für Doppler geführt hatte, gab es auch Ermittlungsverfahren gegen Beyerlein als Anwalt von Veniapharm und Günther Dietloff als zuständigen Steuerberater. Diese wurden zwar eingestellt, allerdings hat Elles hiergegen Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft München eingelegt.
Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung sollte der Streit um die Abmahnwelle zivilrechtlich beendet sein: Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnte es in mehreren Fällen ab, den Streit um die mutmaßlich rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen neu zu eröffnen. Mehrere Oberlandesgerichte (OLG) hatten die Abmahnungen für rechtsmissbräuchlich erklärt. Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) nahm eine Verfassungsbeschwerde des Unternehmens aus Grünwald bei München nicht zur Entscheidung an.
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