Hausarztverträge

Kein Schutz für Hausärzte

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Die Kündigung der Hausärzteverträge des Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) durch die AOK Bayern war rechtens. Das Sozialgericht München hat einen einstweiligen Rechtsschutz des Hausärzteverbands zurückgewiesen. Die Krankenkasse hatte dem BHÄV im Dezember den kollektiven Hausärztevertrag gekündigt, weil die Mediziner wiederholt zum Ausstieg aus dem Kassensystem aufgerufen hatten.

Der Streit zwischen Ärzten und AOK besteht sei mehreren Wochen: Die Mediziner waren aufgrund einer Neuregelung im GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) verärgert. Die Honorare in neuen Hausarztverträgen dürfen demnach nur dann über dem durchschnittlichen Honorar liegen, wenn die Mehrkosten durch Einsparungen refinanziert werden. Auf einer Mitgliederversammlung kurz vor Weihnachten stimmte die Mehrheit der bayerischen Hausärzte allerdings gegen den Systemausstieg.

Für die AOK kam dieser Schritt allerdings zu spät. Bereits Mitte Dezember hatte die Kasse den Hausärzten den Vertrag gekündigt. Dieser sah für die etwa 7000 teilnehmenden Mediziner unter anderem ein Gehalt vor, das doppelt so hoch ist wie der Bundesdurchschnitt.

Die Krankenkasse hat sich nun aber zu Gesprächen zu einem neuen Hausarztvertrag bereit erklärt. Die AOK wolle die hausarztzentrierte Versorgung weiterhin stärken.

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