Krankenkassen

Kein Schutz für City BKK-Mitarbeiter

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Ehemalige Mitarbeiter der City BKK mussten vor Gericht eine weitere Niederlage einstecken: Das automatische Ende der Arbeitsverhältnisse von City BKK-Mitarbeitern durch die Schließung der Betriebskrankenkasse ist rechtmäßig. Das entschied die siebte Kammer des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg und bestätigte damit ein Urteil des Arbeitsgerichtes Stuttgart.

Hintergrund sind Berufungsverfahren von Mitarbeitern der City BKK, die wegen der Schließung der Betriebskrankenkasse Ende Juni 2011 ihren Arbeitsplatz verloren. Auch in Berlin hatten 250 ehemalige Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht Klage eingereicht.

Die City BKK war wegen chronischer Finanzprobleme und Mitgliederschwund vom Bundesversicherungsamt geschlossen worden. Damit endeten die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten automatisch mit dem Tag der Schließung, das heißt ohne Ausspruch einer Kündigung und Einhaltung der gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen. Dagegen hatten zahlreiche Arbeitnehmer im gesamten Bundesgebiet geklagt.

Ihrer Meinung nach wird damit der für Arbeitnehmer geltende Kündigungsschutz unterlaufen. Die City BKK hatte sich mit dem Argument verteidigt, der Erhalt eines funktionierenden Gesundheitssystems rechtfertige die Beendigung der Arbeitsverhältnisse ohne Ausspruch einer Kündigung und Einhaltung von Kündigungsfristen. Dem schlossen sich die Richter an. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde aber zugelassen.

 

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