Kein Rx-Versandverbot im Koalitionsvertrag APOTHEKE ADHOC, 05.11.2018 09:59 Uhr
Unmittelbar vor den entscheidenden Gesprächen mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) müssen die Apotheker einen weiteren Rückschlag im Kampf um das Rx-Versandverbot hinnehmen. Im Koalitionsvertrag für die neue Bayerische Staatsregierung fehlt dazu eine Aussage. Bislang stand die CSU an der Seite der Apotheker. Die CSU wird aber weiterhin das Gesundheitsministerium Bayern führen.
Am Wochenende verständigten sich CSU und Freie Wähler nach dreiwöchigen Verhandlungen auf den 60-seitigen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Für ein bürgernahes Bayern“. Auch die Ressortverteilung steht. Danach bleibt das Gesundheitsministerium bei der CSU. Vermutlich wird Melanie Huml ihre Arbeit dort fortsetzen. Die Kabinettsbesetzung soll erst später bekanntgegeben werden. Die Freien Wähler erhalten das Wirtschafts-, Umwelt-, und Kultusministerium.
Im Abschnitt Gesundheit des Koalitionsvertrages kommen die Apotheken allerdings nur am Rande vor: Wie menschlich ein Land sei, zeige sich am Umgang mit denjenigen, die Hilfe bräuchten, heißt es darin. Deswegen sei es der Koalition ein „Herzensanliegen“, Pflegebedürftige und Kranke nicht alleine zu lassen. Und auch nicht diejenigen, die sich als Ärzte, Pflegekräfte und Mitarbeiter in Einrichtungen um sie kümmerten: „Krankenhäuser, Haus- und Fachärzte, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Heilmittelerbringer und Hebammen müssen weiterhin flächendeckend und wohnortnah zur Verfügung stehen.“
CSU und Freie Wähler vereinbarten konkret: „Wir erhalten und stärken die wohnortnahe medizinische und pharmazeutische Versorgung. Wir wollen, dass es in Bayern auch zukünftig überall gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte gibt.“ Die Zahl der Medizinstudienplätze soll um über 2000 Plätze erhöht werden. Es soll eine Landarztquote und eine neue Landarztprämie geben.
Die Kommunen sollen stärker in die Gesundheitsversorgung vor Ort einbezogen werden: „Die gute Versorgung durch Apotheken vor Ort wollen wir erhalten“, heißt es dann unverbindlich. Wie das geschehen soll, wird nicht ausgeführt. „Auf Bundesebene setzen wir uns für eine bessere und flexiblere Steuerung der Niederlassung von Ärzten mit dem Instrument der kleinräumigen Bedarfsplanung ein“, heißt es dann allerdings. Dass sich die neue bayerische Staatsregierung auf Bundesebene für die Belange der Apotheker einsetzen will, steht nicht im Koalitionsvertrag.
Ausführlich befasst sich der Koalitionsvertrag stattdessen mit den Hebammen. „Besonders wichtig ist uns eine gesicherte wohnortnahe Versorgung mit Hebammen und Geburtshilfeeinrichtungen. Man wolle die Geburtshilfe-Stationen auch an kleineren Standorten erhalten und wolle erreichen, dass sich wieder mehr Hebammen niederließen. Daher soll es für Hebammen ein Gründerpaket in Höhe von 5000 Euro geben. Mit gezielten Strukturförderprogrammen sollen auch kleine Krankenhäuser in ländlichen Räumen erhalten werden. Auch dafür will sich die Koalition auf Bundesebene einsetzen.
Schon im Wahlprogramm hatte die CSU die Apotheker links liegen gelassen. Am 24. Juli hatte das Bayerische Kabinett mit Blick auf den Landtagswahlkampf „Meilensteine für bestmögliche medizinische Versorgung“ beschlossen. Darin ging es um Landärzte, Kliniken, Hebammen und Telemedizin. Apotheker kamen darin nicht vor. Auf Nachfrage teilte die Staatskanzlei allerdings mit, dass sich das Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ebenfalls für die Umsetzung des Rx-Versandverbots ausgesprochen habe.
Für die Bayerische Staatsregierung sei ein flächendeckendes Netz von öffentlichen Apotheken „ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung und in einer älter werdenden Gesellschaft wichtiger denn je“, teilte eine Sprecherin von Bayern Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) mit. Daher setze sich Bayern unter anderem intensiv für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.
In der Kabinettssitzung am 24. Juli 2018 habe das bayerische Kabinett Maßnahmen für eine bestmögliche medizinische Versorgung in Bayern beschlossen. „Thema der Kabinettssitzung war auch das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Das Kabinett ist dabei übereingekommen, sich auch weiterhin für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und eine zügige Umsetzung der entsprechenden Vereinbarung im Koalitionsvertrag auf Bundesebene einzusetzen“, so eine Sprecherin. Ein solche Aussage fehlt jetzt im Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern.