Kein Rabatt für Blisterware Karoline Schumbach, 14.09.2012 09:08 Uhr
Auch bei Arzneimitteln, die zur Verblisterung eingesetzt werden, dürfen Pharmafirmen Apotheken keine freien Rabatte gewähren. Denn Blister sind nach Ansicht des Landgerichts Ulms keine Teilmengen, für die die Preise laut Gesetz frei verhandelt werden können. Ratiopharm hatte in Verträgen entsprechende Klauseln aufgenommen und argumentiert, dass die Apotheken in der Verblisterung auf Einkaufsvorteile angewiesen sind. Die Wettbewerbszentrale hatte einen Verstoß gegen die Preisbindung nach Arzneimittelgesetz gesehen.
Das Landgericht verwies darauf, dass für Preisverhandlungen, Zugaben oder Skonto oder sonstige Rabatte kein Handlungsspielraum bestehe. Daher seien die entsprechenden Vertragsklauseln unzulässig. Das Gericht stellt klar, dass bei der Verblisterung keine Teilmengen im Sinne der Arzneimittelpreisverordnung (AmPreisV) abgegeben werden, da dann in der ärztlichen Verordnung auch entsprechende Teilmengen verschrieben werden müssten.
Das Landgericht ist zudem der Auffassung, dass die Apotheke keine wirtschaftlichen Vorteile gegenüber anderen Apotheken erzielen dürfe, um zum Beispiel die durch das Verblistern entstandenen Kosten zu kompensieren. Dies sei auch nicht notwendig, denn durch das Spezialisieren auf Verblisterung, werde der Umsatz bereits gesteigert, indem Alten- und Pflegeheime oder Krankenhäuser stärker an die Apotheke gebunden würden.
Außerdem könnte die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch frei verhandelbare Preise für Fertigarzneimittel gefährdet werden: Rabattschlachten sollten verhindert werden, so die Richter mit Verweis auf das Urteil zu Rx-Boni.
Die Wettbewerbszentrale hatte argumentiert, dass trotz der zeitlichen oder mengenmäßigen Staffelung bei der Verblisterung Gesamtmengen abgegeben würden. Selbst bei der Abgabe von Teilmengen müssten frei verhandelbare Preise den Kassen und nicht den Apotheken zugute kommen. Die Wettbewerbszentrale wollte zudem auch verhindern, dass Pflegeheime durch günstige Preise an einen bestimmten Hersteller gebunden werden.
Ratiopharm hatte dagegen darauf verwiesen, dass auch andere Hersteller solche Konditionen anbieten. Auch werde bei der Verblisterung durchaus mit Teilmengen gearbeitet, da bei der Abfüllung die Tabletten zunächst ausgeeinzelt und dann neu verblistert würden. Außerdem hatte der Konzern die Vorteile der Verblisterung offensiv herausgestellt.