Kein Omnibus für Skonti-Verbot? Nadine Tröbitscher, 18.10.2024 13:06 Uhr
Mit seinem Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) Rx-Skonti zusammengestrichen. Skonti auf Rx entfallen damit, wenn dadurch der Rabatt insgesamt über dem gesetzlich zulässigen Aufschlag von 3,15 Prozent liegt, also einen Nachlass von 3,05 Prozent überschreitet. Die wirtschaftlichen Folgen für die Apotheken sind fatal. Doch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hält an einer Regelung über das Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) fest. Ob es ein Omnibusverfahren geben wird, lässt das BMG offen.
„Eine Apotheke mittlerer Umsatzgröße würde ohne Rx-Skonti gut 22.000 Euro Ergebnis einbüßen – das wären rund 16 Prozent oder etwa 0,50 Euro pro Packung“, rechnete die Treuhand Hannover vor.
Dass in beim Skonti-Verbot Eile geboten ist, hat Abda-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz vor wenigen Tagen bei der Anhörung zum Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit bereits angemahnt. Das Skonti-Verbot aus dem Februar verschärfe die angespannte wirtschaftliche Lage. Die Erträge der Apotheken werden stark gemindert, so Schmitz. Dabei handele es sich um Beträge im unteren fünfstelligen Bereich. Es müsse schnellstmöglich eine Regelung gefunden werden, Skonti wieder zu gestatten.
Doch bis es so weit ist, kann es noch dauern. Zwar wäre es möglich, dass das Skonti-Verbot als Omnibusgesetz kassiert wird, doch das BMG setzt weiter auf die Regelung im ApoRG.
„Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Apothekenreformgesetz einen Vorschlag zur Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung gemacht, um den vorgetragenen nachteiligen Folgen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Februar 2024 zu begegnen“, teilt ein Sprecher mit. „Die Regelung ist Bestandteil des Apothekenreformgesetzes, das die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung durch Apotheken mittel- und langfristig sicherstellen soll. Die Beratungen hierzu dauern an.“
Skonto-Zukunft ungewiss
Wie groß der Handlungsbedarf aus Sicht des BMG ist und ob geplant ist, das Skonti-Verbot an ein anderes Gesetz wie beispielsweise das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit anzuhängen, weil das ApoRG ins Stocken geraten ist, lässt der Sprecher mit Verweis auf die laufenden Beratungen unbeantwortet.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte zudem das Skonti-Verbot im Entschließungsantrag zum Medizinforschungsgesetz (MFG) auf den Tisch gebracht.
Nicht auseinandertreiben lassen
Im ApoRG ist eine Änderung in § 2 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vorgesehen, nach der Skonti nicht von den Regelungen zur Rx-Preisbindung erfasst sein sollen. Doch der Phagro hält dagegen. Die geplante Skonto-Neuregelung der Großhandelsvergütung sei verfassungswidrig. So lautet das Ergebnis eines Gutachtens, das der Phagro in Auftrag gegeben hat.
Die vorgesehene Ergänzung in § 2 AMPreisV mit dem Ziel, „Rabatte und Vergünstigungen“, insbesondere aber Skonti, über den variablen Großhandelszuschlag und über den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers hinaus gesetzlich zuzulassen, verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit und das Rechtsstaatsprinzip. Konkret verletze die Anpassung den vollversorgenden Großhandel in seiner grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip. Der Vorsitzende des Phagro, Marcus Freitag, warnte vor Kurzem davor, dass sich Apotheken und Lieferanten auseinandertreiben lassen.