ApoRG

Kein Notdienst mehr durch Pharmazieingenieure Nadine Tröbitscher, 17.07.2024 10:08 Uhr

Pharmazieingenieure können nach den Plänen des BMG künftig keinen Notdienst mehr leisten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat beim Apothekenreformgesetz (ApoRG) nachgebessert und dabei auch Pharmazieingenieur:innen bedacht. Allerdings werden die in ihren Vertretungsmöglichkeiten eingeschränkt und können künftig keinen Notdienst mehr leisten.

Dass erfahrene PTA ohne Anwesenheit eines Approbierten arbeiten können und die Apotheke geöffnet sein darf, sofern ein Approbierter des Filialverbundes per Video zugeschaltet werden kann, hatten Pharmazieingenieure kritisiert. Daher wurden sie nun in den Passus aufgenommen.

Außerdem dürfen PTA Betäubungsmittel abgeben, wenn zwar kein Approbierter, aber ein Pharmazieingenieur anwesend ist. Ohne persönliche Anwesenheit eines Apothekers oder eines Pharmazieingenieurs sind BtM den Patienten „in einer der Verschreibung angemessenen Zeit zur Verfügung zu stellen“, heißt es im Entwurf.

Außerdem stellt das BMG im Kabinettsentwurf klar, dass die Flexibilisierung beim Personaleinsatz „nicht während eines Notdienstes oder einer von einer Behörde angeordneten Dienstbereitschaft möglich“ ist. „Zu diesen Zeiten ist eine Versorgung durch eine Apothekerin oder einen Apotheker zu gewährleisten.“

Demnach dürfen nur noch Approbierte den Notdienst ableisten. Das ist bislang anders. Grundlage ist die Apothekenbetriebsordnung. Gemäß § 23 (Dienstbereitschaft) können sich Apothekenleiter vertreten lassen. Vertretungsberechtigt sind nach § 2 ApoBetrO Absätze 5 und 6 neben Apothekern auch Apothekerassistenten und Pharmazieingenieure.

Fallen Pharmazieingenieure als vertretungsberechtigte Personen für den Notdienst weg, müssen die Notdienste auf den Schultern der Approbierten verteilt werden. Machen Inhaber von der Möglichkeit Gebrauch, die Filiale selbst zu leiten, und verzichten ganz auf Approbierte, müssen sie selbst einspringen und die Versorgung sichern. Allerdings müssen Apothekenleiter ohnehin acht Stunden in der Woche in der Filiale anwesend sein, wenn erfahrene PTA ohne Approbierte die Apotheke öffnen sollen.