Krankenversicherung

Kein Kinderzuschuss für PKV-Versicherte

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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bleibt dabei: Besserverdienende Ehepaare können ihre Kinder auch künftig nicht beitragsfrei in einer Krankenkasse mitversichern. Das gilt zumindest dann, wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist.

Das höchste deutsche Gericht wies in einem Beschluss die Verfassungsbeschwerde einer Frau aus Niedersachsen zurück, die ihre vier Kinder über die Familienversicherung der Krankenkasse beitragsfrei mitversichern lassen wollte und abgewiesen wurde. Die Frau selbst ist gesetzlich, ihr Mann privat versichert.

Die 3. Kammer des Ersten Senats hielt die Beschwerde für unbegründet und nahm sie nicht zur Entscheidung an. Das Karlsruher Gericht hält damit an seinem Urteil vom 12. Februar 2003 fest. Danach verstößt die Ungleichbehandlung verheirateter Eltern gegenüber unverheirateten Eltern im Hinblick auf die Familienversicherung nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

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