Apotheken-Rabatt

Kein „Kassenabschlag“ für PKV

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Die privaten Krankenversicherungen (PKV) bleiben mit ihren Forderungen, dass die geplanten Sparmaßnahmen im Arzneimittelbereich auch für ihre Versicherten gelten, offenbar erfolglos. Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) habe zwar Verständnis für die Wünsche der PKV, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber APOTHEKE ADHOC. Da es sich bei der PKV und der GKV rechtlich allerdings um zwei komplett unterschiedliche Systeme handele, sei eine reine Übertragung der geplanten Schritte nicht möglich.

Auch die Forderungen nach einem „Kassenabschlag“ der Apotheken an die PKV hat damit keine Chancen, in den überarbeiteten Gesetzesentwurf zum GKV-Änderungsgesetz aufgenommen zu werden. Rösler werde allerdings die weitere Kostenentwicklung in der PKV im Blick behalten, so die Sprecherin.

Der PKV-Verband hatte in seiner Stellungnahme zum GKV-Änderungsgesetz gefordert, dass künftig auch auf Arzneimittel, die zu Lasten von privat versicherten Patienten abgegeben werden, der Hersteller- und der Apothekenrabatt entfallen soll.

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