AMG-Novelle

Kein Großhandel in Apotheken

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Apotheken sollen Großhandelstätigkeiten nach dem Willen der Gesundheitsexperten aus den Ländern künftig nicht mehr in den Betriebsräumen durchführen dürfen. In der Beschlussempfehlung zur AMG-Novelle heißt es: „In Fällen, in denen der Erlaubnisinhaber einer Apotheke selbst Großhandel als weiteres Geschäft ausübt, gehört dieses jedoch nicht zum Apothekenbetrieb im engeren Sinne, so dass es nicht mehr innerhalb der zur Apotheke gehörenden Betriebsräume ausgeübt werden soll.“

Dies sei heute jedoch vielfach der Fall. Künftig soll die Betriebserlaubnis versagt werden können; auch bereits erteilte Erlaubnisse sollen rückwirkend widerrufen werden können. Die Gesundheitsexperten folgten einem entsprechenden Antrag aus Sachsen; Bayern, Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen stimmten dagegen.

Sollte das Plenum am 30. März den Empfehlungen folgen, müsste die Regierung eine Stellungnahme dazu abgeben. Die Bundestagsabgeordneten hätten dann die Möglichkeit, Änderungsanträge einzubringen. Erst wenn die Empfehlungen der Länder vom Plenum des Bundestags und abschließend in zweiter Lesung vom Bundesrat durchgewunken werden sollten, sind sie Gesetz.

Bereits mit der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Großhandel durch Apotheken einschränken wollen: In der Kabinettvorlage heißt es: „Apotheken dürfen von anderen Apotheken keine Arzneimittel mehr beziehen.“ Nur innerhalb von Filialverbünden und Einkaufsgemeinschaften soll „im Rahmen des üblichen Apothekenbetriebs“ weiterhin Ware geliefert werden können.

 

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