Bundesrat

Kein Gesetz für Ärztehonorar

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Trotz vehementer Kritik einzelner Bundesländer wird die Honorarreform für die rund 140.000 niedergelassenen Ärzte nicht per Gesetz geändert. Auch an der Pflicht der Krankenkassen zum Abschluss von Hausarztverträgen soll sich nichts ändern. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen scheiterten heute im Bundesrat mit ihrer Forderung nach Änderungen, die auf eine Aufstockung der Honorare für bestimmte Medizinergruppen hinausgelaufen wären.

Die baden-württembergische Fachministerin Monika Stolz (CDU) monierte, die Ärzte im Südwesten verdienten weniger als früher. Gegen „bundesweit vorgegebene Gleichmacherei“ sei dringend eine Überarbeitung nötig.

Der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Dr. Klaus Theo Schröder, entgegnete, im entscheidenden Zeitraum seit 2007 habe es für die Ärzte in Baden-Württemberg 191 Millionen Euro mehr gegeben. Er warnte, durch gesetzliche Vorgaben würden die derzeit laufenden Bemühungen der Ärzte und Krankenkassen um Nachbesserungen zunichte gemacht.

Für 2009 sind Gesamtausgaben von 30,8 Milliarden Euro für die Ärzte veranschlagt, rund 12 Prozent mehr als vor zwei Jahren. In Süd- und Westdeutschland protestieren die Mediziner trotzdem unter anderem mit Einschränkungen für Kassenpatienten.

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