AMG-Novelle

Kein Fixzuschlag für Pharmagroßhändler

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Dramatische Wende bei der AMG-Novelle: Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC wurde das Modell zum Großhandelshonorar in den Koalitionsgesprächen auf den letzten Metern versenkt. Dem Vernehmen nach konnten sich Union und SPD heute nicht auf eine konkrete Ausgestaltung des Phagro-Modells einigen. Am Abend haben sich die Fraktionsvertreter offenbar darauf verständigt, das Thema vollständig fallen zu lassen.

Noch ist unklar, was den Phagro, der mit seinen Vorschlägen zunächst unbeschadet durch die Diskussion gekommen war, aus der Bahn geworfen hat. Aus Unionskreisen wurde angeblich fehlendes Zahlenmaterial kritisiert, die SPD soll dem Koalitionspartner vorgeworfen haben, nicht an einer Umsetzung interessiert zu sein.

Morgen beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss abschließend mit der AMG-Novelle. Dann wird sich zeigen, wer entsprechende Änderungsanträge einbringt und wie diese genau aussehen. Der Bundestag wird Ende der Woche über die Novelle entscheiden.

Die Großhändler hatten sich um weitreichende Änderungen bei ihrer Honorierung bemüht: Analog zu den Apotheken sollten auch die Grossisten einen Fixzuschlag plus geringer prozentualer Marge erhalten. Damit wollte der Phagro dem Direktvertrieb teurer Arzneimittel entgegen treten und gleiche Bedingungen für Pharmafirmen, Auftragslogistiker und vollsortierte Großhändler schaffen.

Möglicherweise hat ausgerechnet ein Nebenaspekt den Phagro ins Straucheln gebracht: Dem Vernehmen nach wollte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erreichen, dass bei der Direktbelieferung der Großhandelshöchstzuschlag komplett an die Krankenkassen weitergegeben wird. Dies hätte zwar zu einem Vorteil für die Großhändler geführt. Gleichzeitig hätten die Kassen aber je nach Vertriebsweg unterschiedliche Nettopreise bezahlt.

Mit dem vermeintlichen Aus der Honorarreform ist auch die Deckelung der Rabatte für die Apotheken vom Tisch. Unklar ist zur Stunde, was aus dem geplanten Versorgungsauftrag für die Großhändler wird. Der Entwurf der AMG-Novelle hatte neben der Honorarumstellung einen Belieferungsanspruch gegenüber der Pharmaindustrie vorgesehen.

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