Das berufsrechtliche Verfahren gegen Sanicare-Chef Johannes Mönter wegen der Gewährung von Zuzahlungsgutscheinen ist eingestellt. Der Gerichtshof für die Heilberufe in Niedersachsen hob die Entscheidung der ersten Instanz auf, die gegen Mönter ein Bußgeld in Höhe von 25.000 Euro verhängt hatte. Geklagt hatte die Apothekerkammer Niedersachsen. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Gutscheine ist mit dieser Entscheidung nicht geklärt.
Sanicare hatte zwischen 2007 und 2008 Zuzahlungsgutscheine von Krankenkassen auf eigene Rechnung eingelöst und den Kunden die Zuzahlung erlassen. Aus Sicht der Apothekerkammer hatte Mönter damit nicht nur gegen die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) verstoßen, sondern auch Berufsrecht verletzt.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof für die Heilberufe ging es im Kern um die Frage des Verschuldens. Wegen der noch ungeklärten Rechtslage konnte Mönter aus Sicht der Berufsrichter nicht davon ausgehen, dass ein Verstoß gegen die AMPreisV vorlag.
Diese Frage wird in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren geklärt. Hier sieht es für den Sanicare-Chef derzeit nicht gut aus: Im Oktober vergangenen Jahres hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg in den Zuzahlungsgutscheinen einen Verstoß gegen die AMPreisV erkannt. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgerichts Osnabrück ebenso entschieden. Das Eilverfahren ist damit abgeschlossen, die Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
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