Einzelhandel

„Kein Alkohol ohne Ausweis“ dpa/APOTHEKE ADHOC, 19.05.2010 14:13 Uhr

Berlin - 

Der Einzelhandel verpflichtet sich, künftig die Ausweise junger Alkohol-Käufer zu prüfen. Dafür wird an Kassen von rund 90.000 Lebensmittelgeschäften ein Schild angebracht mit der Aufschrift: „Man sieht Ihnen Ihr Alter gar nicht an.“ Kassierer würden nach der Devise verfahren: „Kein Alkohol ohne Ausweis“, sagte der Präsident des Handelsverbandes Deutschland (HDE), Josef Sanktjohanser, zu einer mit der Drogenbeauftragen der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), geschlossenen Vereinbarung.

Die Maßnahme sei ein wichtiger Schritt für einen flächendeckenden und konsequenten Jugendschutz, teilte Dyckmans mit. Es werde Jugendlichen damit erschwert, illegal an Alkohol zu kommen. Der Verkauf von Alkohol an Kinder unter 16 Jahren und von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Oftmals wird aber kein Ausweis verlangt.

Zunächst wird der Einzelhandel über einen Zeitraum von einem Jahr interne Testkäufe mit Volljährigen in den Geschäften durchführen. Später solle evaluiert werden, wie sich die Ausweiskontrollen ausgewirkt haben. „Die Ausweiskontrolle wird nicht verhindern, dass Jugendliche trinken wollen, aber die konsequente Ausweiskontrolle erschwert den Zugang zum Alkohol“, so Dyckmans.

Das Verkaufspersonal solle im Hinblick auf den Jugendschutz geschult werden, so der Einzelhandel. Kassenwarnsysteme, die mit einem akustischen Signal auf dem Jugendschutzgesetz unterliegende Produkte hinweisen, sollen zudem die Kassiererinnen bei der Arbeit unterstützen.