Mehrkostenregelung

KBV: Wirkstoff- statt Wunschverordnung

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In die Diskussion um die Mehrkostenregelung schaltet sich auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ein. „Ein Rezept ist leider kein Wunschzettel“, sagte KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller. Der Vorschlag, dass Patienten, sofern sie das von ihnen bevorzugte Medikament eines bestimmtes Herstellers nicht kostenfrei in der Apotheke erhalten, erneut zum Arzt gehen und sich per Aut-idem-Ausschluss das gewünschte Präparat verordnen lassen sollen, sei keine Lösung.

Die KBV stellt sich damit gegen einen Vorschlag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv). Dr. Stefan Etgeton, beim vzbv für den Fachbereich Gesundheit zuständig, hatte Patienten empfohlen, zunächst das Ersatzarzneimittel auszuprobieren und sich im Zweifelsfall ein Rezept mit aut idem-Kreuz von ihrem Arzt zu holen.

Vertragsärzte seien gesetzlich dazu verpflichtet, kostengünstig zu verordnen. „Verschreiben sie unnötige oder unwirtschaftliche Mittel, müssen sie mit ihrem privaten Vermögen haften“, so Müller. Daran habe auch die neue Gesetzgebung nichts geändert. „Deshalb kann und darf es nicht sein, dass die Kostenverantwortung zurück in die Praxis verlagert wird“, so Müller.

Die KBV nutzt die Diskussion, um erneut für ihr Modell der Arzneimittelverordnung zu werden: „Die einfachste und beste Lösung ist, dass Ärzte nur noch den Wirkstoff verordnen und dieser größer als der Markenname auf der Packung steht“, so Müller. So könne der Patient immer sofort erkennen, dass er das vom Arzt verschriebene Mittel bekomme, auch wenn dessen Name sich ändere.

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