Freie Arztwahl

KBV will bessere Patientensteuerung

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Berlin -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dringt darauf, dass Patienten einen Arzt als zentrale Anlaufstelle wählen. „Das macht Sinn, damit wir Doppeluntersuchungen und überflüssige Krankenhausaufenthalte vermeiden und einen Überblick bei der Medikation behalten“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Eine koordinierte Inanspruchnahme – und damit eine bessere Patientensteuerung –sei nicht nur für den Patienten besser, sondern langfristig auch für das Gesundheitssystem, weil es Ressourcen optimiere, erläuterte Gassen. Und auf längere Sicht sei auf diesem Wege auch eine Verbesserung der Patientenversorgung möglich.

Wichtig sei grundsätzlich, dass sich Patienten an einem Arzt orientieren und nicht ständig wechseln. Denn der nächste Arzt, den der Patient aufsuche, behandle ihn mit einem Informationsdefizit, da er die Unterlagen des vorherigen behandelnden Arztes nicht kenne.

Natürlich könne ein Patient jederzeit den Arzt wechseln. In Deutschland gilt die freie Arztwahl. Aber er sollte dabei in seinem eigenen Interesse darauf achten, dass der Arzt, für den sich der Patient als zentralen Ansprechpartner entscheidet, auch alle Informationen kennt, sagt Gassen.

In aller Regel werde diese zentrale Anlaufstelle der Hausarzt sein. Wenn aber ein Patient an einer langwierigen chronischen Schwerpunkt-Krankheit leide und regelmäßig zu einem Facharzt müsse, könnte dieser Facharzt auch die Koordinierung übernehmen, falls andere Krankheiten aufträten.

Vorstellbar ist etwa, dass ein Rheumatologe seinen Patienten bei anderen Beschwerden untersucht und dann zu einem weiteren Facharzt schickt – vom Herzspezialisten bis zum Orthopäden. Der Deutsche Hausärzteverband pocht darauf, dass nur der Hausarzt erster Ansprechpartner bei gesundheitlichen Problemen sein könne.

Einig sind sich Haus- und Fachärzte darin, mit einer besseren Steuerung unnötig viele Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Gassen sagte, nach Erhebungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) entstehen über sieben Milliarden Euro Kosten durch unnötige Krankenhauseinweisungen – also durch Einweisungen von solchen Fällen, die eigentlich ambulant behandelt werden müssten.

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