Nicht nur Grippeimpfungen in Apotheken sind der Standesvertretung der Ärzt:innen ein Dorn im Auge. Auch die pharmazeutischen Dienstleistungen (PharmDL) sorgen für Unmut bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Von einem „fundamentalen Angriff auf die hausärztliche Versorgung“ ist die Rede.
„Inhaltlich fragwürdig und teuer“, nannte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen den veröffentlichten Katalog pharmazeutischer Dienstleistungen. „Offenbar scheinen die Krankenkassen über genügend finanzielle Mittel zu verfügen. Da wäre es nur folgerichtig, die letztlich fundiertere ärztlich-medizinische Betreuung mindestens auf das den Apotheken zugestandene finanzielle Niveau anzuheben. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen erbringen die gleichen Leistungen, trotz der besseren fachlichen Qualifikation, derzeit zu einem deutlich geringeren Satz. Das kann nicht sein.“
Laut einer KBV-Sprecherin können die Praxen solche Leistungen derzeit gar nicht abrechnen; sie werden mit der Versichertenpauschale abgedeckt. Pro Quartal können je nach Alter der Patientin oder des Patienten zwischen 12 und 16 Euro abgerechnet werden – unabhängig vom tatsächlichen Beratungsaufwand.
Vize Dr. Stephan Hofmeister legt nach: „Das ist ein fundamentaler Angriff auf die hausärztliche Versorgung, der angesichts der Versprechungen der Politik, die hausärztliche Versorgung stärken zu wollen, fast schon zynisch anmutet. Nur die Ärztinnen und Ärzte weisen eine qualifizierte Heilkundeerlaubnis auf, die unter anderem die Anamnese, Untersuchung, Diagnostik und Differenzialdiagnosen sowie Pharmakotherapie umfasst. Die Apotheker haben dieses Wissen nun einmal nicht.“
Mit dem Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) war ein jährlicher Gesamtbetrag von rund 150 Millionen Euro für pharmazeutische Dienstleistungen zur Verfügung gestellt worden. 20 Cent pro Packung fließen seit 15. Dezember zusätzlich. Da aber bislang keine Leistungen erbracht wurden, musste das Geld geparkt werden.
Per Schiedsspruch wurde jetzt ein Katalog von Services verabschiedet, den die Apotheken gesondert abrechnen können. Verschiedene Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsangebote der Apotheke, die pharmazeutischen Dienstleistungen sind für fünf Gruppen definiert:
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