Kassenärzte

KBV klagt gegen BMG

, Uhr
Berlin -

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) Klage gegen die Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) eingereicht. Weil die Ärzte einer gesetzlichen Regelung nicht nachgekommen waren, hatte das BMG die Satzung der KBV per Ersatzvornahme geändert.

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) war beschlossen worden, dass in der Vertreterversammlung der KBV künftig über hausärztliche Belange nur die Vertreter der Hausärzte, über fachärztliche Belange nur die Vertreter der Fachärzte abstimmen sollen.

Bei gemeinsamen Abstimmungen sind die Stimmen so zu gewichten, dass insgesamt eine Parität der Stimmen zwischen Vertretern der Hausärzte und Vertretern der Fachärzte besteht. Ob es sich ausschließlich um hausärztliche oder fachärztliche Belange handelt, soll ein Ausschuss entscheiden. Auf Länderebene ist diese Regelung nicht vorgesehen.

Als Stichtag war der 1. November vorgesehen. Doch weder im September noch im Oktober erhielt ein entsprechender Satzungsbeschluss die nach dem Gesetz erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Stattdessen wurde ein Vertrauensausschuss eingerichtet, der das Klima innerhalb der KBV verbessern soll.

Im Dezember änderte das BMG die Satzung entsprechend per Ersatzvornahme, die jetzt mit Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt in Kraft getreten ist. Darin wird nicht nur die Stimmgleichheit verankert, sondern auch die Berechnung für die Stimmgewichtung.

Der Satzungsausschuss der KBV empfahl prompt eine Klage gegen die Ersatzvornahme. Heute ist die Klageschrift an das LSG verschickt worden. „In den Diskussionen unserer Vertreterversammlung hat sich gezeigt, dass eine Mehrheit der Delegierten diesen Eingriff des Gesetzgebers in die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung der KBV mit dem Ziel, eine sogenannte Parität zu schaffen, für unverhältnismäßig hält“, kommentierte KBV-Chef Dr. Andreas gassen.

Im Übrigen werde die Vertreterversammlung im Februar über die Positionierung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 beraten. „Dann werden wir uns auch erneut mit dem Thema Parität beschäftigen und gemeinsam nach einer Lösung suchen“, so Gassen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Verbändefusion bringt keine Einsparungen
MAV: Ein Verband, drei Geschäftsstellen
Test vor Therapie durchführen
Kippels: Erst in die Apotheke, dann zum Arzt
„Reine Umverteilung wird nicht ausreichen“
Gerlach: Wirtschaftliche Unabhängigkeit der Apotheke schützen

APOTHEKE ADHOC Debatte