„Jeder an seinem Platz“

KBV gegen Corona-Impfungen in der Apotheke

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Berlin -

Corona-Impfungen in der Apotheke soll es nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nicht geben. „Die Corona-Pandemie bekommen wir nur gemeinsam in den Griff – und zwar jeder an seinem Platz“, weist der Vorsitzende Dr. Andreas Gassen einen entsprechenden Beschluss des Deutschen Apothekertages (DAT) zurück. Immerhin: Der KBV-Vorstand bleibt sachlich und verzichtet auf lautes Gepolter gegen die Apotheker:innen.

Gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Thomas Kriedel stellt Gassen klar: „Die Durchführung einer Impfung ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe.“ Der KBV-Vorstand erteilt damit der Forderung des DAT eine Absage, Impfungen in Apotheken zu erlauben und damit die Impfquote zu verbessern. „Die Apotheken haben die Aufgabe, die Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen flächendeckend sieben Tage die Woche sicherzustellen – und das jeden Tag 24 Stunden lang“, sagt Hofmeister.

„Außerdem beinhaltet das Impfen ja nicht nur die Injektion an sich“, so Hofmeister weiter. „Sie umfasst ebenso die Impfanamnese, die Aufklärung zur Impfung, den Ausschluss von akuten Erkrankungen und Kontraindikationen sowie bei bestehenden Erkrankungen die Bewertung, ob eine Impfung durchgeführt werden kann.“

„All dies setzt eine entsprechende ärztliche Aus- und Weiterbildung voraus, über die Apotheker jedoch nicht verfügen“, ergänzt Gassen. „Das Impfen in den Arztpraxen ist ein Garant dafür, dass mittlerweile deutlich über 60 Prozent der Bevölkerung einen vollständigen Impfschutz gegen das Coronavirus genießen. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen können impfen. Das beweisen sie jedes Jahr, nicht erst seit der Corona-Pandemie.“

Der DAT hatte am Mittwoch einen Antrag beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, die Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen in die Corona-Impfungen einzubinden und damit einen niedrigschwelligen Zugang für die Bevölkerung zu schaffen. Zuvor war kontrovers diskutiert worden, ob man sich wirklich mit den Ärzt:innen anlegen müsste. Ob es zum gesetzlichen Auftrag der Apotheken gehöre, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, Patient:innen auch zu impfen. Und ob es in den Apotheken überhaupt ausreichend Personal dafür gebe.

Die Delegierten mussten sich daran erinnern lassen, dass es kein gutes Zeichen wäre, wenn sie selbst den Antrag zurückziehen oder in den Ausschuss verweisen würden. Am Ende wurde er mit 267 Stimmen angenommen, bei 138 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen.

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